Außenansicht Schule in Frankenthal

Bezirke & Wege der Grundschulen

Schulbezirke

Die Zuordnung einer Schülerin/ eines Schülers zu einer Grundschule basiert auf dem Schulbezirk, in welchem der Wohnort liegt.

Die Verteilung der Schüler erfolgt althergebracht nach dem Wohnsitz, so dass die Schulpflicht grundsätzlich nicht beliebig an einer Wunschschule erfüllt werden kann. Eltern können jedoch bei der zuständigen Schulbehörde die Aufnahme des Kindes an einer außerhalb des zuständigen Schulbezirks befindlichen Schule stellen. Die Stattgabe des Antrags steht regelmäßig im Ermessen der Schulbehörde und ist insoweit nur hinsichtlich etwaiger Ermessensfehler überprüfbar. In Härtefällen kann sich das Ermessen der Schulbehörde auf Null reduzieren.

Der § 62 des Schulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz besagt unter anderem:

 (1) Die Schulbehörde legt für jede Grundschule, bei Grundschulen mit mehreren Standorten für jeden Standort, im Einvernehmen, für jede Berufsschule im Benehmen mit dem Schulträger ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk fest; Schulbezirke können bei Berufsschulen auch für einzelne Fachklassen festgelegt werden. Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, kann der Schulbezirk von der Schulbehörde festgelegt werden, wenn die oberste Schulbehörde ein dringendes öffentliches Interesse feststellt.

(2) Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Gleiches gilt für den Standort einer Grundschule. Aus wichtigem Grund kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Antrag der Eltern eine Schülerin oder einen Schüler an einem anderen Standort aufnehmen oder im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der aufnehmenden Schule einer anderen Grundschule zuweisen. Die Schulbehörde kann aus wichtigem pädagogischen oder organisatorischen Grund Zuweisungen vornehmen.

Sicherer Schulweg

Der anstehende Lebensabschnitt „Schule" bringt viel Neues für Ihr Kind. Da viele Kinder sich nun auf dem anfallenden Schulweg, erstmals ohne ständige Aufsicht im Straßenverkehr bewegen, muß die Verkehrsbeteiligung "Fußgänger" geübt werden.
Beachten Sie, dass auf dem Schulweg viele Gefahren für den ungübten Verkehrsteilnehmer lauern können. So ist das Überqueren einer Straße, beispielsweise, die Unfallursache Nr.1 für Kinder auf dem Schulweg.

So bereiten Sie Ihr Kind auf die sichere Bewältigung der Gefahren des Straßenverkehrs vor:

  • Der kürzeste Weg ist nicht immer der Sicherste. Zeigen Sie Ihrem Kind den Weg, an dem es die wenigsten Straßen überqueren muss und an denen möglichst wenig Verkehr ist!
  • Eine Kreuzung zu überqueren, an der es keine Ampel gibt, ist fast immer gefährlich! Zeigen Sie Ihrem Kind Stellen, an der es die Straße sicher überqueren kann - auch wenn dies einen Umweg bedeutet. 
  • Wo sind Fußgängerüberwege? Wählen Sie den Weg, auf dem Ihr Kind diese  Überquerungshilfe der Straße gut nutzen kann und sensibilisieren Sie es dahingehend, dass es erst losgeht, wenn ein ankommendes Auto anhält.
    Auch auf dem Zebrastreifen gilt: Vor dem Überqueren der Straße, nach links und rechts schauen! Gehen Sie mit Ihrem Kind, einige Wochen vor dem ersten Schultag, mehrmals den Schulweg ab. So kann es sich den Weg einprägen.
    Sagen Sie Ihrem Kind, dass es am Bordstein warten soll. Man schaut zunächst nach links, anschließend nach rechts und dann wieder nach links. Die größte Gefahr kommt von links!
  • Wenn an einer Straße der Gehweg fehlt, müssen die Kinder notgedrungen auf die Straße ausweichen. Machen Sie ihnen klar, dass sie dort ungeschützt sind und auf gar keinen Fall nebeneinander laufen dürfen. An Grundstückseinfahrten ist die Sicht oft durch Mauern, Haus-kannten oder Sträucher versperrt. Kinder sollten über diese Gefahrensituationen Bescheid wissen und sich sehr vorsichtig nähern!
  • Bilden Sie „Gehgemeinschaften" mit anderen Kindern und Eltern. Beobachten Sie, wie Ihr Kind sich ohne Ihr Beisein im Straßenverkehr verhält.
  • Welche Gefahren treten auf, die Sie zuvor nicht bemerkt haben? Reagieren Sie darauf! Spielen Sie auch Situationen durch, bei denen vom eigentlichen Verkehrsvorgang abgelenkt wird (z. B. ein Freund macht sich von der anderen Straßenseite aus bemerkbar).  Erklären Sie Ihrem Kind was passieren kann, wenn es in einem solchen Fall, ohne sich zu versichern, über die Straße läuft. 
  • Demonstrieren Sie Ihrem Kind, dass es für einen Autofahrer nicht erkennbar ist, wenn es hinter einem geparkten Auto wartet, um die Straße zu überqueren. Dies ist oft auch dann der Fall, wenn rücksichtslose Autofahrer den Gehweg als Parkplatz benutzen und ein Ausweichen auf die Straße unvermeidbar ist.
  • Seien Sie Vorbild! Am meisten lernt Ihr Kind von Ihnen, auch dann, wenn Sie Fehler machen und anschließend darüber sprechen!  Aus pädagogischer Sicht ist es wichtig,  während der Übungsphase nicht mit Lob und Anerkennung zu sparen. 

Quelle: Herausgeber LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit

Schulwegpläne

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit hat für alle Frankenthaler Grundschulen Schulwegepläne erarbeitet, die den Einzugsbereich einer Schule umfassen. Diese zeigen den relativ sichersten Weg von und zur Schule und soll Eltern bei der Wahl eines geeigneten Schulweges unterstützen.

Die Schulwegepläne bieten Ihnen die Grundlage, den individuellen Schulweg mit Ihrem Kind einzuüben und Ihre Kinder auf einen selbständigen Schulweg vorzubereiten.

Hier können Sie den gewünschten Grundschulwegeplan herunterladen.