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Naturschutz

Beauftragte & Beirat

Naturschutzbeauftragte

Naturschutzbeauftragte

Die Naturschutzbeauftragten beobachten geschützte Flächen, als auch Naturobjekte, die unter gesetzlichem Schutz stehen. Sie teilen der unteren Naturschutzbehörde Schäden am Landschaftshaushalt und am Landschaftsbild mit und können Vorschläge über Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft unterbreiten.

Die  Naturschutzbeauftragten sollen ihre Gemarkung gut kennen, so dass sie Veränderungen im Landschaftsbild bemerken. Besonders offensichtlich wären beispielsweise illegale Abfallablagerungen, die dann der Behörde zu melden sind. Die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten sind daher als zusätzliche Beobachter für die untere Naturschutzbehörde tätig und helfen, frühzeitig nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu erkennen. Dabei achten sie auch Veränderungen, die nicht oder nicht unmittelbar auf menschliche Eingriffe zurückzuführen sind.

Naturschutzbeirat

Der Beirat für Naturschutz berät und unterstützt die Untere Naturschutzbehörde in allen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Beirat ist für fünf Jahre berufen und tagt mindestens zweimal jährlich.

Im Beirat sind sechs Mitglieder der anerkannten Naturschutzverbände und je ein Vertreter von Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie des Sportbundes Pfalz vertreten.

Insgesamt zehn Mitglieder wurden von Bürgermeister Bernd Knöppel bis 2025 berufen: Inge Fischer (NaturFreunde), Monika Kröber (NABU, Ortsgruppe Frankenthal), Manfred Becker (NABU- Ortsgruppe Frankenthal), Reinhard Staudinger (GNOR), Michael Kus (Landesjagdverband), Dr. Josef Szelig (Landesjagdverband), Michael Grill (IHK), Georg Riede (Landwirtschaftskammer) und Udo Orfgen (Architektenkammer Rheinland-Pfalz). Zum Vorsitzenden wurde Georg Riede gewählt, Stellvertreter ist Manfred Becker.

Die Naturschutzbeauftragten für Frankenthal

  • Thomas Prutscher (zuständig für die Gemarkung Studernheim)
  • Maik Köhler (zuständig für Mörsch)
  • Maximilian Brauer (zuständig für Flomersheim)


Die Aufgaben von Naturschutzbeauftragten

  • Abgrabungen oder Aufschüttungen,
  • bauliche Anlagen im Außenbereich,
  • Campingplätze, Zeltplätze, Moto-Cross-Strecken,
  • Lagerung oder Ablagerungen von Abfällen einschließlich Autowracks,
  • Veränderungen an den Gewässern,
  • Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Entfernen oder Beschädigen von Grünbeständen oder Bäumen,
  • Nutzung eines Geländes, Weges oder Gewässers für den Zweck des Modellfluges bzw. der Modellschifffahrt,
  • Umbrechen von Wiesen.

Naturschutzbeauftragte sind für ihre Gemarkung zuständig und stehen eng mit der Behörde im Austausch. Wenn behördliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, kann dies nur die zuständige Behörde selbst veranlassen.

Die örtlichen Naturschutzverbände können der Unteren Naturschutzbehörde jederzeit geeignete Personen vorschlagen. Bei Interesse kann man sich gerne an die Stadtverwaltung, Bereich Ordnung und Umwelt, unter OrdnungundUmwelt@frankenthal.de melden.

Bereits 1984 wurde der erste Naturschutzbeauftrage in Frankenthal ernannt. Fast durchgängig waren mehrere Personen für die untere Naturschutzbehörde tätig. Gerade im Rahmen der Durchsetzung neuer Nutzungsregelungen im Landschaftsschutzgebiet Kräppelweiher, war der Erfolg besonders dem damals dort tätigen Beauftragten Hans-Dieter Clos zu verdanken.

Drei Säulen im ehrenamtlichen Naturschutz

Der ehrenamtliche Naturschutz ist eine wichtige Ergänzung zur kommunalen Naturschutzbehörde, die mit ihrer Sach- und Fachkenntnis gemeinsam  an der Erhaltung und Entwicklung des Natur- und Artenschutzes ihren Beitrag leisten.

Neben den Beauftragten für Naturschutz ist auch der Beirat für Naturschutz ehrenamtlich tätig. Der Beirat für Naturschutz hat eine beratende Funktion für die untere Naturschutzbehörde inne und wird rechtzeitig über wesentliche Vorgänge informiert.

Neben diesen beiden Funktionsträgern, die der Naturschutzbehörde zugeordnet sind, bilden die Naturschutzverbände, die sich ebenfalls für die Entwicklung und Pflege der Natur einsetzen, die dritte Säule des ehrenamtlichen Naturschutzes. Gerade die örtlichen Strukturen unterstützen die Naturschutzarbeit in vorbildlicher Art und Weise.

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