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Roadmap Wohnungsbau

Roadmap Wohnungsbau

Die „Roadmap Wohnungsbau“ beinhaltet das Ziel, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet innerhalb der nächsten 15 Monate Baurecht zu erlangen. Der Stadtrat ist der vorgeschlagenen Priorisierung einstimmig am 6. März 2024 gefolgt. Obwohl die Priorisierung und die Zielsetzung vor dem Hintergrund der finanziellen und personellen Ressourcen schwierig und herausfordernd sind, hat sich der Bereich Planen und Bauen fünf Etappenziele gesetzt.

Die Schaffung von weiterem bezahlbaren Wohnungsraum ist für die Entwicklung Frankenthals von zentraler Bedeutung. Deshalb wird das Thema bei der Stadtentwicklungskonzeption 2035 – neben der Innenstadt - besonders in den Fokus gestellt.

Etappenziel 1

Etappenziel 1 sieht den Abschluss der laufenden Bebauungsplanverfahren vor. Aufgrund der Vielzahl an Verfahren und Projekten und der begrenzten personellen Ressourcen muss daher eine Priorisierung anhand transparenter Kriterien vorgenommen werden. Wesentliche Grundlage bildet hierfür das Leitbild der „Doppelten Innenentwicklung“. Damit geht einher, dass zunächst prioritär bereits versiegelte Flächen im Innenbereich entwickelt werden, bevor unversiegelte Flächen im Innenbereich entwickelt werden.

 

Zu den Verfahren mit der höchsten Priorität zählen demnach die Vorhaben:

  • „Sternjakob-Areal“
  • „Lauterecken-Nord“
  • „Studernheim, Nördlich der Mühlbergstraße“ sowie
  • „Nördlich des Jakobsplatzes“

Oberbürgermeister und Verwaltung haben in den letzten Wochen intensive Gespräche mit den verschiedenen Investoren, Vorhabenträgern, den beteiligten Planungsbüros, Gutachtern sowie den übergeordneten Behörden geführt, um die Planungsprozesse zu forcieren und letzte Problemlagen zu lösen, damit möglichst zeitnah innerhalb der nächsten 12-15 Monate Baurecht für diese Vorhaben besteht.

Für die genannten Verfahren mit der höchsten Priorität, wird mit Ausnahme des Gebietes „Lauterecken-Nord (Albert-Wohnen)“ die Quotierungsrichtlinie zur Förderung von bezahlbarem Wohnungsbau angewandt, d.h. 30 % der dort entstehenden Wohneinheiten werden als bezahlbarer Wohnraum realisiert. Ggf. wird bei einzelnen Projekten sogar über 30 % des entstehenden Wohnraums als bezahlbarer Wohnraum realisiert. Insgesamt könnten auf diese Weise mindestens rund 170 geförderte Wohneinheiten in den nächsten Jahren entstehen.

Die Umsetzung erfolgt über entsprechende Festsetzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie durch Festlegungen in den jeweiligen Durchführungsverträgen

Im Rahmen des ersten Etappenzieles könnten somit mittelfristig bis zu 700 neue Wohneinheiten entstehen.

Etappenziel 2

Etappenziel 2 formuliert die Mobilisierung der Flächenpotenziale westlich des Hauptbahnhofes im Rahmen der Baulandinitiative Rheinland-Pfalz unter der Prämisse „Nutzung von innerstädtischen Brach- und untergenutzten Flächen“ als Handlungsschwerpunkt. Hierzu wird mit Unterstützung von externen Experten eine spezielle Mobilisierungsstrategie erstellt. Erste Ansätze hierzu wurden bereits im Planungs- und Umweltausschuss am 22.02. vorgestellt. Im 2. Quartal folgen dann auf der Grundlage einer Kommunikationsstrategie intensive Gespräche mit den verschiedenen Eigentümern, um diese für eine gemeinsame Entwicklung zu motivieren und zu mobilisieren. Auch dieser Prozess wird durch externe Experten unterstützt und moderiert.

 

Im Rahmen dieses zweiten Etappenzieles könnten dann mittel- bis langfristig bis zu weitere 500 Wohneinheiten entstehen.

Etappenziel 3

Das 3. Etappenziel strebt die Erarbeitung eines ganzheitlichen Innenentwicklungskonzeptes an, um weitere Innenentwicklungspotenziale für die Wohnraumschaffung zu nutzen. Hierzu sollen auch neu geschaffene Instrumente genutzt werden. Beispielsweise die geplanten Maßnahmen des sog. „Bau-Turbo-Paktes“ der Bundesregierung mit dem Ziel einer Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Stellvertretend sei hier nur auf die sog. „Bau-Turbo-Norm“ verwiesen. Diese Sonderregelung gestattet in Gebieten, die wie Frankenthal als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB bestimmt sind, eine umfassende Abweichung von Vorgaben des Bauplanungsrechtes.

 

Darüber hinaus sollen auch Möglichkeiten eruiert werden, wie Immobilienbesitzer stärker bei der Schaffung von Wohnraum in die Pflicht genommen werden können (Stichwort: Zweckentfremdungssatzung).

Etappenziel 4 

Aufgrund der siedlungsstrukturellen Ausgangssituation in Frankenthal wird der Wohnraumbedarf nicht allein durch Maßnahmen zur Innenentwicklung gedeckt werden können. Es sind daher auch Flächen zu entwickeln, die im Außenbereich liegen und sinnvolle moderate Siedlungserweiterungen darstellen.

Diesem Ziel widmet sich das vierte Etappenziel.

Es geht hierbei um die Entwicklung des Wohn- und Mischgebietes „Am Speyerbach“ unter der besonderen Berücksichtigung der stadtklimatischen Belange, sowie um die Entwicklung der Baugebiete in Flomersheim und Eppstein in Konsens mit den Akteuren vor Ort und unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Dorfentwicklung. Für diese Gebiete werden nun zunächst die stadtklimatischen Detailgutachten beauftragt und anschließend in einem Dialogprozess die städtebaulichen Konzepte angepasst und die Bebauungsplanprozesse fortgeführt.

Etappenziel 5

Das fünfte und letzte Etappenziel steht unter der Überschrift „Überprüfung der Grundlagen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und neuer Herausforderungen, Neubilanzierung Wohnraumbedarf, Fertigstellung und Beschlussfassung Wohnraumversorgungskonzept inkl. Konzept zur strategischen Baulandmobilisierung und Flächenkonzept – parallel zur Stadtentwicklungskonzeption 2035 und als Grundlage für den FNP.“

Hierfür soll künftig ein Projektteam „Wohnen/Demografie“ im Rahmen der geplanten Stadtentwicklungskonzeption 2035 zuständig sein. Dieses soll das Thema Wohnen ganzheitlich betrachten, insbesondere auch in Bezug auf notwendige Folgeinvestitionen in die Infrastruktur und gemeinsam die letzten Bausteine für das Wohnraumversorgungskonzept erarbeiten. Diese beinhalten ein Konzept zur strategischen Baulandmobilisierung sowie ein Flächenkonzept inkl. Instrumentenplan als Vorbereitung für den neuen Flächennutzungsplan.

Alle Etappenziele sollen innerhalb der nächsten 2-3 Jahre abgeschlossen werden. Sie sollen parallel bearbeitet werden mit einer hohen- und mittleren Priorisierung. Die Etappenziele 1 bis 3 haben hohe Priorität. Die Etappenziele 4 und 5 haben mittlere Priorität.

Auch das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz ist bereits auf unsere Roadmap Wohnungsbau aufmerksam geworden und hat Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen angeboten. Dies gilt insbesondere für das Etappenziel 5. Die Verwaltung wird diesbezüglich zeitnah Gespräche mit dem Ministerium der Finanzen aufnehmen.

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