Parkangebot
Frankenthal verfügt über ein gutes, innenstadtnahes und ausreichendes Parkangebot, was einen Einkauf oder Stadtbummel in Frankenthal angenehm macht. Parkhäuser und Tiefgaragen sowie große Parkplätze sind fußläufig bequem zu erreichen.
Frankenthal verfügt über ein gutes, innenstadtnahes und ausreichendes Parkangebot, was einen Einkauf oder Stadtbummel in Frankenthal angenehm macht. Parkhäuser und Tiefgaragen sowie große Parkplätze sind fußläufig bequem zu erreichen.
Kostenloses Parken
An jedem ersten Samstag im Monat ist das Parken in den teilnehmenden Parkhäusern für zwei Stunden kostenlos.
Dazu gehören:
- Tiefgarage Willy-Brandt-Anlage
- Parkhaus am Bahnhof
- Parkhaus Birkenmeier/Hotel Central
- City Center Parkhaus
- Parkplatz P7 CongressForum
- der Parkplatz am Brauhaus zur Post (bitte im Brauhaus melden)
Weitere Informationen und Tarife der öffentlichen Ladestationen für E-Autos finden Sie hier: Öffentliche Ladestationen in FT - E-Mobilität - Stadtwerke Frankenthal GmbH (stw-frankenthal.de)
Als Alternative zum Parkschein können Autofahrer in Frankenthal ihre Parkgebühren für die städtischen Parkplätze auch per Mobiltelefon zahlen:
Darüber hinaus stehen in den Anwohnerparkzonen 206 Kurzzeitparkplätze und weitere 164 Parkplätze von 8.00 bis 18.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung.
Bewohnerparkausweise kosten ab 1. Juli 2026 160 Euro pro Jahr. Dies gilt nur für neu ausgestellte Bewohnerparkausweise. Über den 1. Juli hinaus gültige Ausweise müssen nicht umgetauscht werden.
Der Bewohnerparkausweis kann wie bisher bei der Abteilung Straßenverkehr oder beim Bürgerservice der Stadt Frankenthal beantragt werden – mit oder ohne Termin. Erforderliche Unterlagen sind ein gültiges Ausweisdokument, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ggf. eine Erklärung des Fahrzeughalters über die Nutzung des Fahrzeugs. Alternativ ist eine Beantragung auch per E-Mail möglich. Anträge können formlos an strassenverkehr@frankenthal.de gesendet werden (inklusive der genannten Unterlagen). Eine digitale Online-Antragstellung wird zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet.
Mehr Informationen für Parkplätze und Parkausweise für Menschen mit Behinderung finden Sie im Bereich Soziales.
Hier finden Sie Information über die Sonderparkerlaubnisse nach § 46 StVO für Firmenfahrzeuge von Handwerksbetrieben (sog. Werkstattwagen), die zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Handwerksunternehmen eingesetzt werden.
Für sog. "Werkstattwagen" von Handwerksbetrieben können für den Bereich, der durch Neumayerring, Eisenbahnstraße (ausgenommen Bahnhofsgelände) bis zur Friedrich-Ebert-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Mörscher Straße bis zur Pilgerstraße, Pilgerstraße, Foltzring und Europaring begrenzt wird (inkl. der genannten Straßenzüge), Sonderparkerlaubnisse auf Antrag erteilt werden.
Den ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Unterlagen senden Sie bitte an die Straßenverkehrsabteilung der Stadtverwaltung Frankenthal.
Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern.
Künftig müssen die Betriebe nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Ab dem 1. Juli 2025 kann der Handwerkerparkausweis der MRN nur noch digital beantragt werden. Hierzu ist eine Registrierung über die Homepage der MRN erforderlich.
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