Die Stadt Frankenthal (Pfalz) erhebt zur Finanzierung der Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen, Wege und Plätze), die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, wiederkehrende Beiträge. Hierfür sind insgesamt 10 Abrechnungseinheiten gebildet worden:
Abrechnungseinheit I: Mörsch Ortslage (Stadtanteil: 25%)
Abrechnungseinheit II: Studernheim Ortslage (Stadtanteil: 25%)
Abrechnungseinheit III: Eppstein-Flomersheim Ortslage (Stadtanteil: 25%)
Abrechnungseinheit IV: Frankenthal West (Stadtanteil: 40%)
Abrechnungseinheit V: Frankenthal Mitte (Stadtanteil: 35%)
Abrechnungseinheit VI: Frankenthal Ost (Stadtanteil: 35%)
Abrechnungseinheit VII: Frankenthal Nord (Stadtanteil: 35%)
Abrechnungseinheit VIII: FT-Carl-Bosch-Siedlung (Stadtanteil: 20%)
Abrechnungseinheit IX: Frankenthal Mitte-Süd (Stadtanteil: 25%)
Abrechnungseinheit X: Frankenthal Süd (Stadtanteil: 35%)
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke.
Der Stadtanteil, welcher nicht auf die Beitragspflichtigen umgelegt wird, beträgt je nach Abrechnungseinheit zwischen 20-40 % (siehe oben) der Investitionsaufwendungen. Zu den Investitionsaufwendungen gehören die gesamten tatsächlich entstandenen Ausgaben und die bewerteten Eigenleistungen der Stadt, die diese zum Ausbau der Verkehrsanlagen aufwenden muss (Näheres siehe aktuelle Satzung).
Das Ausbessern von Straßenschäden oder der Austausch des reinen Fahrbahnbelages wird als Straßenunterhaltung bewertet und ist regelmäßig keine ausbaubeitragsrelevante Maßnahme.