Auslöser der Überprüfung war ein Hinweis aus der Bürgerschaft. Im Rahmen der Kontrolle wurden erhebliche brandschutzrechtliche und baurechtliche Mängel festgestellt. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden bestand aufgrund der vorgefundenen Situation eine konkrete Gefahr für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner.
Insbesondere wurde festgestellt, dass Kellerräume entgegen der erteilten Baugenehmigung als Aufenthalts- beziehungsweise Wohnräume genutzt werden. Für diese Räume steht kein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender zweiter Rettungsweg zur Verfügung. Zudem fehlt eine ausreichende brandschutztechnische Trennung zwischen dem Kellergeschoss und den darüberliegenden Geschossen. Dadurch könnten sich Feuer, Rauch und Brandgase im Brandfall ungehindert ausbreiten und notwendige Rettungswege innerhalb kürzester Zeit unbenutzbar werden.
Darüber hinaus wurden weitere brandschutzrelevante Mängel festgestellt. Hierzu zählen unter anderem eine erhebliche Ansammlung von Brandlasten im Innenhof sowie provisorisch verlegte elektrische Leitungen, die nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
Die Stadtverwaltung hat die Nutzung der Kellerräume als Wohnraum untersagt. Darüber hinaus wurde der Eigentümer verpflichtet, die festgestellten brandschutzrechtlichen Mängel zu beseitigen und die baulichen Voraussetzungen für einen sicheren Gebäudebetrieb herzustellen.
Die Nutzungsuntersagung bleibt bestehen, bis die festgestellten Mängel vollständig beseitigt und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die Stadtverwaltung betont, dass der Schutz von Leben und Gesundheit oberste Priorität hat. Die getroffenen Maßnahmen dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohn



