Frankenthal

Krankenhausreform: Frankenthal prüft Entscheidungen des Landes umfassend

Die Stadt Frankenthal und die Stadtklinik Frankenthal werden die am heutigen Dienstag bekannt gewordenen Planungen des Landes zur zukünftigen Krankenhausstruktur umfassend auswerten. Dabei sollen sowohl die für Frankenthal vorgesehenen Leistungsgruppen als auch die Entscheidungen für andere Krankenhausstandorte in Rheinland-Pfalz detailliert betrachtet werden.

Neben einer medizinischen und versorgungsstrukturellen Bewertung wird die Stadt insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen, die bisherigen Investitionsentscheidungen von Stadt und Land sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten prüfen. Hierzu wird im weiteren Verfahren auch externe spezialisierte anwaltliche Beratung hinzugezogen.

Eine erste vertiefte Beratung der heute vorliegenden Informationen erfolgt bereits in der für Donnerstag um 17 Uhr angesetzten Sondersitzung des Krankenhausausschusses in der Stadtklinik Frankenthal.

Oberbürgermeister und Krankenhausdezernent Dr. Nicolas Meyer erklärt: „Mit den heutigen Unterlagen haben wir erstmals eine konkretere Grundlage. Darin finden sich für die Stadtklinik wichtige und positive Entscheidungen, gleichzeitig aber auch Punkte, die erhebliche Fragen aufwerfen. Wir werden deshalb weder vorschnell Entwarnung geben noch Entscheidungen bewerten, bevor wir sie vollständig geprüft haben. Unser Anspruch ist eine belastbare medizinische, wirtschaftliche und rechtliche Bewertung – und zwar nicht isoliert für Frankenthal, sondern auch im Vergleich mit den Entscheidungen für andere Krankenhausstandorte in Rheinland-Pfalz.“

 

Elf Leistungsgruppen für Frankenthal vorgesehen

Bei dem der Stadtklinik übermittelten Dokument handelt es sich zunächst um einen Anhörungsentwurf. Die Stadtklinik hat nun 14 Tage Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.

Nach dem Entwurf soll die Stadtklinik Frankenthal zum 1. Januar 2027 ausdrücklich als „Stadtklinik Frankenthal der Regelversorgung“ in den neuen Landeskrankenhausplan Rheinland-Pfalz aufgenommen werden.

Vorgesehen ist die Zuweisung von insgesamt elf Leistungsgruppen.

Darüber hinaus sollen zunächst die bisherigen somatischen Kapazitäten mit 229 Planbetten, davon 17 in der intensivmedizinischen Versorgung, fortgeführt werden.

Der Kaufmännische Direktor der Stadtklinik, Dr. med. Andor Toth, erklärt: „Die vorgesehenen Zuweisungen sichern zunächst wesentliche Bereiche unseres medizinischen Leistungsspektrums. Das ist für unsere Patientinnen und Patienten und auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wichtige Information. Gleichzeitig müssen wir jetzt sehr genau analysieren, welche Leistungen künftig nicht mehr oder nur unter veränderten Bedingungen erbracht werden könnten und welche medizinischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Folgen daraus entstehen. Diese Prüfung werden wir mit der notwendigen fachlichen Sorgfalt vornehmen.“

 

Aussagen zur Regioklinik müssen eindeutig geklärt werden

Weiterer Klärungsbedarf besteht hinsichtlich der zukünftigen Einordnung der Stadtklinik als mögliche sogenannte Regioklinik beziehungsweise sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung nach § 115g SGB V.

In einer Übersicht des Landes wird die Stadtklinik Frankenthal unter den Krankenhausstandorten aufgeführt, die perspektivisch zu sektorenübergreifenden Versorgern entwickelt werden könnten.

Der gleichzeitig übermittelte Anhörungsentwurf enthält dagegen keine Festlegung, wonach die Stadtklinik bereits zum 1. Januar 2027 als Regioklinik geführt werden soll. Vielmehr sieht dieser für diesen Zeitpunkt ausdrücklich die Aufnahme als Krankenhaus der Regelversorgung und die Zuweisung der genannten elf Leistungsgruppen vor. Der Anhörungsentwurf hält darüber hinaus ausdrücklich fest, dass die Gespräche über eine mögliche sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung von der jetzigen Leistungsgruppenzuweisung unberührt bleiben.

„Deshalb müssen wir sehr sauber zwischen dem unterscheiden, was tatsächlich entschieden oder als Bescheid angekündigt wurde, und dem, was heute teilweise bereits öffentlich daraus abgeleitet wurde“, erklärt Meyer. „Nach den uns vorliegenden Unterlagen soll die Stadtklinik zum 1. Januar 2027 Krankenhaus der Regelversorgung sein. Gleichzeitig spricht das Land von einer perspektivischen Entwicklung zur Regioklinik. Wie dieser Weg konkret aussehen soll, welche Leistungen davon betroffen wären und vor allem in welchem zeitlichen Rahmen dies erfolgen soll, muss uns das Land verbindlich erläutern.“

 

Kommunikation des heutigen Tages hat erhebliche Verunsicherung ausgelöst

Stadt und Klinikleitung sehen zugleich kritisch, wie die Informationen am heutigen Tag öffentlich bekannt geworden sind.

Nachdem am Vormittag aus dem Gesundheitsausschuss Meldungen über eine Entwicklung der Stadtklinik zur Regioklinik bekannt geworden waren, verbreiteten sich innerhalb kurzer Zeit entsprechende Meldungen in Medien und sozialen Netzwerken. Insbesondere die Darstellung, die Stadtklinik werde bereits zum 1. Januar 2027 zur Regioklinik, führte innerhalb der Belegschaft zu erheblicher Verunsicherung.

Stadt und Klinikleitung bemühten sich daraufhin unmittelbar um eine Einordnung durch das Gesundheitsministerium. Entsprechende Rückfragen blieben zunächst unbeantwortet; für den Nachmittag wurde auf eine weitere Pressemitteilung des Gesundheitsministers verwiesen.

Meyer erklärt: „Gerade bei Entscheidungen, die die medizinische Versorgung einer ganzen Region und zugleich die berufliche Zukunft vieler Menschen betreffen, brauchen wir einen frühzeitigen und verlässlichen Dialog. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht zuerst aus Schlagzeilen oder sozialen Netzwerken erfahren, wie ihre berufliche Zukunft angeblich aussehen soll. Dass die Kommunikation des heutigen Vormittags zu erheblicher Verunsicherung geführt hat, hätte durch eine frühzeitige Abstimmung mit den betroffenen Krankenhausträgern vermieden werden können.“

Die Stadt habe bereits in den vergangenen Wochen wiederholt darauf hingewiesen, dass sie bei Entscheidungen dieser Tragweite einen strukturierten und unmittelbaren Dialog mit den kommunalen Krankenhausträgern erwartet.

In die Stadtklinik Frankenthal wurden in den vergangenen Jahren erhebliche öffentliche Mittel investiert. Allein das Land Rheinland-Pfalz hat die bauliche Modernisierung des Standortes mit mehr als 30 Millionen Euro unterstützt. Erst in diesem Jahr wurde der neue Erweiterungsbau in Betrieb genommen. Hinzu kommen weitere aktuelle Förderentscheidungen unter anderem für die Modernisierung bestehender Stationen sowie die psychiatrische Versorgung.

Meyer: „Diese Investitionen wurden gemeinsam vorgenommen, weil wir den Standort medizinisch weiterentwickeln und zukunftsfähig aufstellen wollten. Deshalb gehört für mich zwingend zur jetzigen Prüfung die Frage, wie die aktuellen Planungen mit dieser erst vor kurzer Zeit gemeinsam verfolgten Investitionsstrategie zusammenpassen.“

 

Entscheidungen trotz positiver MD-Gutachten besonders im Fokus

Besonderes Augenmerk wird auf diejenigen Leistungsgruppen gelegt, deren Zuweisung das Land nach dem derzeitigen Entwurf ablehnen möchte.

Auffällig ist dabei, dass für mehrere dieser Leistungsgruppen nach den vorliegenden Unterlagen positive Bewertungen des Medizinischen Dienstes vorliegen.

Toth erklärt: „Wenn der Medizinische Dienst die maßgeblichen Qualitätsvoraussetzungen positiv bewertet und dennoch keine Zuweisung einer Leistungsgruppe vorgesehen ist, müssen wir sehr genau nachvollziehen, welche planerischen Erwägungen zu dieser Entscheidung geführt haben. Dabei geht es nicht allein um wirtschaftliche Interessen unseres Hauses. Entscheidend ist, welche Folgen die Entscheidung für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten und für die medizinischen Strukturen in unserer Region hat.“

 

Medizinische, wirtschaftliche und rechtliche Prüfung

Stadt und Stadtklinik werden die kommenden Tage deshalb für eine strukturierte Prüfung nutzen.

Im ersten Schritt wird der Anhörungsentwurf medizinisch und versorgungsstrukturell ausgewertet. Dabei wird insbesondere untersucht, welche konkreten Leistungen hinter den einzelnen Leistungsgruppen stehen und welche Wechselwirkungen zwischen den vorgesehenen Zuweisungen und Ablehnungen bestehen.

Parallel werden die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Stadtklinik untersucht. Dazu gehören insbesondere Auswirkungen auf Fallzahlen, Erlöse, Vorhaltestrukturen, Personal und die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Hauses.

Darüber hinaus wird die Stadtklinik die Entscheidungen rechtlich prüfen lassen. Für das weitere Verfahren wird externe spezialisierte anwaltliche Beratung hinzugezogen und die Stadtklinik rechtlich begleitet.

„Wir wollen unsere Position nicht nur politisch vertreten, sondern fachlich und rechtlich belastbar begründen“, erklärt Meyer. „Deshalb werden wir das Anhörungsverfahren sehr sorgfältig vorbereiten und externe juristische Expertise hinzuziehen. Sollte es anschließend in einem endgültigen Bescheid bei Entscheidungen bleiben, die wir medizinisch, planerisch oder rechtlich nicht nachvollziehen können, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel konsequent prüfen.“

Der Anhörungsentwurf weist selbst darauf hin, dass die Entscheidung über die Zuweisung oder Nichtzuweisung jeder einzelnen Leistungsgruppe eine eigenständige Entscheidung darstellt, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können.

 

Der weitere Weg

Für Stadt und Stadtklinik ergibt sich damit ein klarer weiterer Arbeitsprozess.

Zunächst werden der Anhörungsentwurf und sämtliche Leistungsgruppenentscheidungen fachlich ausgewertet. Gleichzeitig erfolgt der Vergleich mit anderen Krankenhausstandorten in Rheinland-Pfalz. Medizinische und wirtschaftliche Auswirkungen werden bewertet und die rechtliche Prüfung mit externer anwaltlicher Begleitung vorbereitet.

Die daraus gewonnenen ersten Erkenntnisse werden am Donnerstag in der Sondersitzung des Krankenhausausschusses vorgestellt und mit den Mitgliedern beraten.

Anschließend wird die Stadtklinik innerhalb der vorgesehenen 14-tägigen Anhörungsfrist eine substantiierte Stellungnahme gegenüber dem Land abgeben und insbesondere zu denjenigen Entscheidungen Stellung nehmen, bei denen weiterer Klärungs- oder Änderungsbedarf gesehen wird.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens bleibt die endgültige Entscheidung des Landes abzuwarten. Sollte der endgültige Feststellungsbescheid Entscheidungen enthalten, die aus Sicht von Stadt und Klinik nicht hinreichend begründet oder rechtlich angreifbar sind, werden gemeinsam mit der externen Rechtsberatung die entsprechenden Rechtsmittel geprüft und erforderlichenfalls ergriffen.

Parallel hierzu werden die politischen Gespräche mit der Landesregierung weiter eingefordert.

 

Direkter Dialog mit der Landesregierung bleibt erforderlich

Gesprächsanfragen sowohl gegenüber dem Gesundheitsminister als auch auf Ebene des Ministerpräsidenten seien bislang nicht beantwortet worden.

Meyer: „Das schriftliche Verfahren ersetzt für mich nicht den politischen und fachlichen Dialog. Wir sprechen über eine grundlegende Weichenstellung für die medizinische Versorgung unserer Stadt und unseres Umlandes. Deshalb werde ich weiterhin Gespräche sowohl mit dem Gesundheitsminister als auch auf Ebene des Ministerpräsidenten einfordern. Wir wollen unsere Argumente unmittelbar vortragen und erwarten, dass diese gehört und ernsthaft geprüft werden.“

Die Stadt sei dabei ausdrücklich bereit, über Veränderungen, Kooperationen und neue Versorgungsmodelle zu sprechen. Voraussetzung dafür sei jedoch eine nachvollziehbare Gesamtstrategie für den Standort.

 

Breiter Rückhalt für eine starke Stadtklinik

Stadt, Stadtrat, Klinikleitung und Beschäftigte haben sich bereits in den vergangenen Wochen deutlich für eine leistungsfähige und wohnortnahe Krankenhausversorgung ausgesprochen.

Der Stadtrat hat hierzu eine gemeinsame Resolution für eine starke Stadtklinik und eine verlässliche wohnortnahe medizinische Versorgung verabschiedet. Auch Oberbürgermeister, Klinikleitung und Beschäftigte haben gemeinsam öffentlich auf die Bedeutung des Standortes aufmerksam gemacht.

„Der große Rückhalt aus der Bevölkerung und über Parteigrenzen hinweg ist für uns ein wichtiges Signal“, erklärt Meyer. „Es geht dabei nicht darum, jede Veränderung abzulehnen. Eine Krankenhausreform muss aber am Ende daran gemessen werden, ob die Versorgung für die Menschen tatsächlich besser, verlässlich und erreichbar bleibt.“

Auch mit der Personalvertretung befindet sich die Klinik im Austausch darüber, ob und in welcher Form Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommenden Tagen zusätzlich öffentlich auf ihre Anliegen aufmerksam machen wollen. Über mögliche gemeinsame Aktionen oder eine Kundgebung wird derzeit beraten.

 

Sondersitzung am Donnerstag – Raum für eine fundierte erste Bewertung

Am Donnerstag um 17 Uhr wird sich der Krankenhausausschuss in einer Sondersitzung in der Stadtklinik mit der aktuellen Entwicklung befassen.

Bis dahin sollen die Unterlagen weiter ausgewertet, erste Vergleiche mit anderen Krankenhausstandorten vorgenommen und medizinische, wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen strukturiert aufbereitet werden.

Die Sitzung soll zugleich ausdrücklich Raum für Fragen, Diskussionen und eine gemeinsame Bewertung durch die Mitglieder des Krankenhausausschusses geben.

Meyer abschließend: „Wir haben in den vergangenen Wochen gemeinsam viel dafür getan, dass die Stimme Frankenthals gehört wird – mit unserer Resolution, mit dem Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit unseren öffentlichen Stellungnahmen und mit vielen Gesprächen. Jetzt beginnt die entscheidende Phase des Verfahrens.

Wir werden die Unterlagen in Ruhe, aber mit großer Konsequenz prüfen. Wir werden vergleichen, medizinische und wirtschaftliche Folgen bewerten, externe rechtliche Expertise hinzuziehen und dort Änderungen einfordern, wo Entscheidungen aus unserer Sicht nicht überzeugen. Gleichzeitig werden wir weiterhin das direkte Gespräch mit der Landesregierung suchen.

Unser Maßstab bleibt dabei unverändert: Wir wollen eine starke, verlässliche und wohnortnahe medizinische Versorgung für Frankenthal und die Region. Dafür werden Stadt, Klinikleitung, Beschäftigte und politische Gremien gemeinsam weiterarbeiten.“

 

Online-Petition weiterhin aktiv

Die Stadt verweist zugleich auf die weiterhin laufende Online-Petition „Keine Stadt ohne Klinik“ für eine starke wohnortnahe medizinische Versorgung.

Neben der bereits initiierten Petition zur dauerhaften Sicherung der Stadtklinik als Akutkrankenhaus mit Notfallversorgung liegt inzwischen auch eine öffentliche Petition beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz vor. Sie richtet sich an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit als zuständige Krankenhausplanungsbehörde und fordert ebenfalls, die Stadtklinik Frankenthal dauerhaft als Akutkrankenhaus mit Notfallversorgung zu sichern.

Die Petition kann noch bis zum 13. Oktober 2026 mitgezeichnet werden.

Meyer: „Die heutige Bekanntgabe ist kein Schlusspunkt. Sie ist der Beginn der nächsten Phase. Wir werden die Entscheidung prüfen, wir werden dort widersprechen, wo es notwendig ist, und wir werden weiter für das eintreten, was Frankenthal und die Region brauchen. Die Resolution des Stadtrats zeigt: Frankenthal steht zusammen.“

Die Stadt informiert weiterhin transparent über die Ergebnisse der Prüfung sowie die nächsten Schritte.

Die „Frankenthaler Resolution – Für eine starke Stadtklinik und eine verlässliche wohnortnahe medizinische Versorgung“ ist unter www.frankenthal.de/resolutionen abrufbar. Die Online-Petitionen sind verlinkt auf www.frankenthal.de und auf www.openpetition.de und www.derbuergerbeauftragte.rlp.de auffindbar.

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