Frankenthal
Sebastian Weindel, © Sebastian Weindel

Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone: 750 Verwarnungen in drei Monaten – neue Beschilderung sorgt für klare Regeln

Gleichzeitig erneuert die Stadt derzeit die Beschilderung an den Zugängen zur Fußgängerzone. Die neuen Schilder sind größer, besser lesbar und teilweise an besser sichtbaren Standorten angebracht. Erstmals wird dabei auch das zeitlich geltende Durchfahrtsverbot für E-Scooter ausdrücklich ausgewiesen.

Stadt hat zusätzliche Verantwortung übernommen

Die verstärkten Kontrollen sind Ergebnis einer bereits seit 2024 vorangetriebenen Initiative zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Nachdem sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wiederholt über gefährliche Situationen durch Radfahrende und E-Scooter in der Fußgängerzone beschwert hatten, hatte die Stadt auf eine Erweiterung ihrer eigenen Kontrollmöglichkeiten hingewirkt.

Auf Grundlage eines einstimmigen Stadtratsbeschlusses vom September 2025 beantragte Frankenthal beim Land Rheinland-Pfalz die Übertragung entsprechender Zuständigkeiten. Nach dessen Zustimmung können seit dem 6. Juli 2026 städtische Mitarbeitende selbst gegen Verstöße des fließenden Fahrrad- und E-Scooter-Verkehrs vorgehen.

„Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich insbesondere in unserer Fußgängerzone durch rücksichtslose Radfahrer oder E-Scooter gefährdet fühlen. Das wollten wir nicht länger hinnehmen. Deshalb haben wir uns ganz bewusst dafür eingesetzt, zusätzliche Kontrollbefugnisse vom Land zu erhalten und selbst Verantwortung zu übernehmen. Die ersten drei Monate zeigen, wie groß der Handlungsbedarf tatsächlich ist“, erklärt Oberbürgermeister und Mobilitätsdezernent Dr. Nicolas Meyer.

Eigene Kontrollstreife – 750 Verwarnungen in drei Monaten

Für die neuen Aufgaben hat der städtische Verkehrsüberwachungsdienst eine eigene Streife eingerichtet. Mitarbeitende des Verkehrsüberwachungsdienstes und des Kommunalen Vollzugsdienstes wurden entsprechend geschult.

Die Kontrollen erfolgen regelmäßig und mit wechselnden Schwerpunkten im gesamten Stadtgebiet. Im besonderen Fokus stehen die Fußgängerzone sowie Geh- und Radwege. Auch die Dienstzeiten werden schrittweise an die festgestellten Schwerpunkte angepasst.

Wer beispielsweise die Fußgängerzone unerlaubt mit dem Fahrrad befährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen. Das verbotswidrige Befahren eines Gehwegs mit einem E-Scooter wird mit 50 Euro geahndet.

„750 Verwarnungen innerhalb von nur drei Monaten sind eine deutliche Zahl. Sie machen sichtbar, weshalb es richtig und notwendig war, die kommunalen Kontrollmöglichkeiten zu erweitern. Mein ausdrücklicher Dank gilt unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese zusätzliche Aufgabe übernommen haben und mit ihrer täglichen Präsenz einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten“, so Meyer.

Neue Beschilderung: größer, besser sichtbar und erstmals mit ausdrücklichem E-Scooter-Verbot

Parallel zu den Kontrollen erneuert die Stadt schrittweise die Beschilderung an den Zugängen zur Fußgängerzone. Die bisherige Beschilderung war teilweise uneinheitlich, nicht ausreichend gut erkennbar oder ungünstig positioniert.

Die neuen Schilder sind größer und besser lesbar. Zugleich wurden einzelne Standorte überprüft und verändert, damit die geltenden Regelungen möglichst frühzeitig und eindeutig wahrgenommen werden können.

Eine wesentliche Neuerung ist die ausdrückliche Aufnahme der E-Scooter in die Beschilderung. Damit wird künftig unmittelbar erkennbar, dass das Durchfahrtsverbot während der festgelegten Zeiten nicht nur für Fahrräder, sondern auch für E-Scooter gilt.

„Klare Regeln müssen auch klar erkennbar sein. Deshalb verbessern wir nicht nur die Kontrollen, sondern sorgen gleichzeitig für eine verständliche und gut sichtbare Beschilderung. Niemand soll im Unklaren darüber sein, wann und mit welchen Verkehrsmitteln die Fußgängerzone befahren werden darf“, betont Meyer.

City-Radring schafft attraktive Alternative

Die Stadt setzt allerdings nicht allein auf Kontrollen und Verwarnungen. Mit dem im August vom zuständigen Ausschuss beschlossenen City-Radring soll eine attraktive und sichere Umfahrung der Fußgängerzone entstehen – insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler, die täglich mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Dazu sollen in ausgewählten Straßen rund um die Innenstadt Fahrradstraßen eingerichtet und zunächst im Rahmen eines zwölfmonatigen Verkehrsversuchs erprobt werden. Der Beginn ist nach aktueller Planung für das Frühjahr 2027 vorgesehen.

Die Innenstadt bleibt dabei grundsätzlich auch mit dem Auto erreichbar. Fahrradstraßen bedeuten kein generelles Fahrverbot für Kraftfahrzeuge; der entsprechend zugelassene Autoverkehr muss jedoch besondere Rücksicht auf den Radverkehr nehmen.

Ergänzend setzt die Stadt auf Prävention und Aufklärung. Das Thema wurde bereits im Rahmen der Schulleitertagung aufgegriffen, um insbesondere junge Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die geltenden Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme zu sensibilisieren. Auch im städtischen Forum für Sicherheit und Prävention wird die Thematik behandelt.

„Unser Ziel ist nicht, möglichst viele Verwarnungen auszusprechen, sondern gefährliche Situationen zu vermeiden. Deshalb gehen wir das Thema von mehreren Seiten an: mit konsequenten Kontrollen, verständlicher Beschilderung, Prävention und künftig attraktiven Alternativrouten für den Radverkehr. Gerade Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen sich in unserer Fußgängerzone sicher bewegen können. Gleichzeitig wollen wir das Radfahren in Frankenthal attraktiver machen“, unterstreicht Oberbürgermeister Meyer.

Die Stadt wird die Kontrollen fortsetzen, die neue Beschilderung schrittweise vervollständigen und die Umsetzung des City-Radrings weiter vorbereiten.

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