Per Post
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zur Vereinfachung des Verfahrens ein Antrag aufgedruckt. Dieser Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben werden und kann per Post an die Stadtverwaltung gesendet, in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder persönlich abgegeben werden.
Per E-Mail
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen ist auch per E-Mail an briefwahl@frankenthal.de möglich. Dabei anzugeben sind der Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers. Darüber hinaus müssen Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer angegeben werden; beide Nummern finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Per Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)
Über die Plattform RLP direkt ist der Antrag ab Mittwoch, 18. Februar, auch per Onlineformular unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204 möglich. Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code führt direkt zu dieser Adresse.
Im Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro ist ab Mittwoch, 18. Februar geöffnet. Es befindet sich im Rathaus, Sitzungssaal III, Zimmer 130 (Zugang über den Seiteneingang) und hat montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, vor der Wahl, 20. März, ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 15 Uhr besetzt. Ein barrierefreier Zugang ist mittels einer Rampe möglich. Der Zugang über diese Rampe befindet sich in der Fischergasse. Telefonisch erreichbar ist das Briefwahlbüro unter 06233 89 808.
Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen
Versand und Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 18. Februar. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss der Stadtverwaltung vor der Entgegennahme der Unterlagen schriftlich versichert werden. Die schriftliche Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Auf Verlangen muss sich die bevollmächtigte Person ausweisen. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle wählen.
Für den Versand des Wahlbriefs innerhalb Deutschlands muss kein Porto gezahlt werden. Wer sich im Ausland befindet, muss den Wahlbrief ausreichend frankieren; die Kosten hierfür trägt der Briefwähler. Alternativ können Wahlbriefe auch in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses eingeworfen werden. In jedem Fall muss der Brief am Sonntag, 22. März, um 18 Uhr der Stadtverwaltung vorliegen.
Alle Informationen und Links sind auch auf www.frankenthal.de/wahlen zu finden. Weitere Informationen zur Landtagswahl gibt es auf der Website des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de.



