Frankenthal

Perspektive für neuen Wohnraum: Frankenthal bringt Entwicklung des Parkplatzes P2 auf den Weg

Für das Grundstück gab es bereits in der Vergangenheit Überlegungen und Anläufe zu einer baulichen Entwicklung. Zu einer Umsetzung kam es bislang jedoch nicht. Mit neu gefassten Rahmenbedingungen und der Konzeptvergabe schafft die Stadt nun die Voraussetzungen dafür, die Fläche tatsächlich zu entwickeln und dringend benötigten Wohnraum entstehen zu lassen.

Für die derzeitigen Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes ändert sich zunächst nichts. Das Vergabe-, Planungs- und anschließende Bauverfahren wird entsprechende Zeit in Anspruch nehmen. Bis zum Übergang des Grundstücks und dem Beginn der baulichen Entwicklung steht die Fläche weiterhin als Parkplatz für die KSB zur Verfügung.

„Wir wollen das Potenzial dieser Fläche endlich für neuen Wohnraum nutzen und die Entwicklung jetzt konkret auf den Weg bringen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer. „Dabei geht es nicht um eine Veränderung von heute auf morgen. Bis tatsächlich gebaut werden kann, sind noch mehrere Schritte erforderlich. Solange kann die Fläche weiterhin als Parkplatz für die KSB genutzt werden. Gleichzeitig schaffen wir jetzt die Voraussetzungen dafür, dass hier perspektivisch dringend benötigter Wohnraum entsteht.“

Gerade angesichts des hohen Wohnraumbedarfs setzt Frankenthal dabei auf die Aktivierung bereits genutzter Flächen. Statt ausschließlich neue Flächen für Wohnungsbau in Anspruch zu nehmen, soll eine bestehende und erschlossene Fläche langfristig einer höherwertigen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.

Vorgesehen ist die Errichtung eines Wohngebäudes. Mindestens 30 Prozent der entstehenden Wohneinheiten sollen als geförderte Mietwohnungen angeboten werden. Damit verbindet die Stadt die Entwicklung des Grundstücks mit dem Ziel, zusätzlichen und zugleich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Das städtische Grundstück umfasst rund 3.092 Quadratmeter. Wie viele Wohnungen dort entstehen können, hängt maßgeblich vom eingereichten städtebaulichen und architektonischen Konzept ab. Nach derzeitiger Einschätzung sind etwa 50 bis 70 Wohneinheiten denkbar.

Konzept statt Höchstgebot

Bei der Vergabe ist nicht das Höchstgebot entscheidend, der Grundstückspreis steht fest. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber legen vielmehr konkrete Konzepte für die Entwicklung und Bebauung der Fläche vor. Diese werden anhand vorab festgelegter Kriterien bewertet.

Damit kann die Stadt neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere die städtebauliche und architektonische Qualität sowie die wohnungspolitische und soziale Ausrichtung der Projekte berücksichtigen.

„Entscheidend ist für uns, dass am Ende nicht nur ein Grundstück vergeben wird, sondern dort guter und bezahlbarer Wohnraum tatsächlich entsteht“, so Meyer. „Deshalb setzen wir klare Leitplanken, lassen den Bewerbern innerhalb dieses Rahmens aber genügend Spielraum für wirtschaftlich tragfähige und überzeugende Lösungen.“

Eine Jury aus dem Oberbürgermeister, weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie Mitgliedern der Politik bewertet die eingereichten Konzepte. Nach einer rund dreimonatigen Bearbeitungszeit werden die Arbeiten in einer Jurysitzung miteinander verglichen. Das ausgewählte Konzept soll anschließend gemeinsam mit dem Erstplatzierten weiter ausgearbeitet werden. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Grundstücks trifft der Stadtrat.

Umsetzung wird verbindlich abgesichert

Die Stadt Frankenthal hatte das Grundstück im November 2016 von KBA erworben, um wohnungspolitische Ziele im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz umzusetzen. Mit dem jetzt gestarteten Verfahren soll dieses Entwicklungspotenzial realisiert werden.

Bereits im November 2017 hatte die Stadt ein erstes Konzeptverfahren für die Fläche durchgeführt. Vorgesehen waren damals Wohnungsbau und eine Kindertagesstätte. Aufgrund der hohen Anforderungen blieb das Verfahren jedoch ohne Ergebnis. Mit der nun vorgesehenen Konzeptvergabe werden die Rahmenbedingungen neu gefasst, um eine realistische und zugleich qualitätsvolle Entwicklung des Grundstücks zu ermöglichen.

Damit aus dem ausgewählten Konzept anschließend auch tatsächlich Wohnraum entsteht, werden die wesentlichen Anforderungen vertraglich abgesichert. Neben dem Kaufvertrag soll mit dem Käufer ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Darin werden unter anderem die vereinbarten Qualitäten, eine Bauverpflichtung sowie ein Wiederkaufsrecht der Stadt festgeschrieben.

Auch der weitere Zeitplan ist bereits absehbar: Die Konzeptvergabe soll im ersten Quartal 2027 abgeschlossen sein. Im Anschluss ist für die weitere Planung und das erforderliche Genehmigungsverfahren ein Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren vorgesehen. Ein Baubeginn im dritten Quartal 2028 ist damit nach aktuellem Stand denkbar.

Mit der beschlossenen Ausschreibung kann das Vergabeverfahren starten. Das Exposé mit den detaillierten Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Grundstücks ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Ansprechpartnerin ist Jennifer Mergl, Stabsstelle Strategie, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Telefon 06233 89-973. Bei Interesse am Verfahren sind die Unterlagen per E-Mail an stadtentwicklung@frankenthal.de erhältlich.

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