Landesblindengeld
Leistungsbeschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Inhalt der Landesleistung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Beauskunften
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
- Antrag auf Blindenhilfe
Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.
- Antrag auf Landesblindengeld
Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die blind oder stark sehbehindert sind. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Blindengeld nach Landesrecht. Nach den Landesblindengeldgesetzen wird das Blindengeld in der Regel ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen des Blinden gewährt.
- Antrag auf Blindenhilfe
Was sollte ich noch wissen?
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe ).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.