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Bauleitplanung

Bauleitplanung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über den Flächennutzungsplan der Stadt Frankenthal im Allgemeinen sowie über Bebauungspläne bestimmter Vorhaben.

Offenlage

Hier lesen Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren, die wir per Offenlage veröffentlichen. 

Flächennutzungsplan

Ein Plan für die ganze Stadt

Der Flächennutzungsplan (auch kurz FNP genannt) ist der vorbereitende Bauleitplan gemäß Baugesetzbuch. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für die gesamte Stadt dar.

Sie können den aktuellen Flächennutzungsplan von 1998 sowie alle Änderungen dazu im Geoportal Rheinland-Pfalz kostenlos abrufen und herunterladen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Planen und Bauen.

Am 06.02.2019 hat der Stadtrat beschlossen den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. 

Schwerpunktthemen des Flächennutzugsplans 2035 sind, u.a.: Wohnraumversorgung, Gewerbeflächenentwicklung, Nachhaltige Mobilität, Digitalisierung, Klimawandel/Klimaanpassung/Klimaschutz, Hochwasserschutz, Starkregenereignisse, Energie, Nahversorgung/Einzelhandel, Daseinsvorsorge, Freiraumentwicklung/Renaturierungsmaßnahmen und Grünkonzeption.

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan regelt, was, wo und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Stadt.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Frankenthal finden Sie im Geoportal Rheinland-Pfalz. Dort können Sie die einzelnen Pläne mit den zugehörigen Dokumenten auch kostenfrei herunterladen.

Unterlagen für derzeit aktuelle Verfahren finden Sie bei Projekten.

  • Was ist ein Bebauungsplan?

    Ein Bebauungsplan ist eine Satzung und damit für den einzelnen Bürger verbindlich. Er regelt, welche bauliche Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Industrie usw.) zugelassen wird, und wie viel oder wie groß gebaut werden darf (Grundfläche, Geschossfläche oder Baumasse).

    Der Bebauungsplan ist neben dem Flächennutzungsplan einer der beiden Bauleitpläne. Die Bauleitplanung soll gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde vorbereiten und leiten und so eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten. 

  • Wie entsteht ein Bebauungsplan?

    In den meisten Planaufstellungsverfahren werden die Bürger in zwei Schritten (beim Vorentwurf und beim Entwurf) beteiligt und können dabei Anregungen geben. Zur gleichen Zeit werden in den meisten Fällen auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese beurteilen den Bebauungsplan aus ihrer fachspezifischen Sicht und geben eine Stellungnahme ab.

    Der Zeitraum einer Bürgerbeteiligung wird in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz - Frankenthaler Zeitung" öffentlich bekannt gemacht. Die Pläne werden meist im Bereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung und -entwicklung, ausgelegt. Parallel dazu finden Sie die Planunterlagen auch auf unserer Internetseite im Bereich Bebauungspläne.

    Nachdem die Anregungen von Behörden und Öffentlichkeit gesammelt wurden, entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Abwägung darüber, welche Anregungen in die Planung übernommen werden, welchen teilweise entsprochen wird und welchen nicht entsprochen wird.  Das Ergebnis der Abwägung wird den Absendern der Anregungen mitgeteilt. Dabei ist auch erläutert, mit welcher Begründung die einzelne Entscheidung getroffen wurde.

    Nach der Offenlage und der abschließenden Abwägung wird der Plan vom Stadtrat als Satzung beschlossen und in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz - Frankenthaler Zeitung" bekannt gemacht. Damit wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Sie können die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Frankenthal beim Bereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung und -entwicklung einsehen. Außerdem finden Sie diese Pläne auch  im Geoportal Rheinland-Pfalz

  • Wie liest man einen Bebauungsplan?

    Der Bebauungsplan besteht meist aus mehreren Teilen. Die Planzeichnung stellt die zeichnerischen Festsetzungen dar, die in der Legende erläutert werden.

    Die textlichen Festsetzungen zum Beispiel zum Maß der baulichen Nutzung  oder zur Dachform gehören auch zum Bebauungsplan. Ergänzend gibt es für jeden Bebauungsplan eine Begründung, die aber nicht Teil der Satzung ist.

    Die konkreten Baumöglichkeiten auf einem bestimmten Grundstück ergeben sich meist durch das Baufenster und die Nutzungsschablone. Das Baufenster besteht aus blauen Baugrenzen ("Bis zu dieser Linie darf gebaut werden") und/oder aus roten Baulinien ("Auf diese Linie muss gebaut werden").