Parkausweis für gemeinnützige Einrichtung und sozialen Dienst beantragen
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge einer gemeinnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
Diese berechtigt Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken
- im eingeschränkten Halteverbot,
- in Bewohnerparkzonen oder
- in Parkraumbewirtschaftungszonen, also Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten.
Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel zeitlich begrenzt gültig und gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Beispielsweise dürfen Sie beim Parken weder andere Personen gefährden noch behindern.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)Bedingungen und Einschränkungen
- Die Genehmigung gilt oft nur für bestimmte Fahrzeuge und ist ortsgebunden.
- Die Parkdauer ist i. d. R. auf 1 Stunden mit Parkscheibe begrenzt.
- Die Ausnahmegenehmigung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung kein freier öffentlicher Parkraum zur Verfügung steht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal (Pfalz)Die Genehmigung muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Dabei sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über die Tätigkeit (z. B. Pflege- oder Betreuungsdienste)
- Angaben zum Fahrzeug
- Begründung für die Notwendigkeit der Ausnahme
Rechtsgrundlage

