Eheschließung durchführen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt.

    Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.

    Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt.

    Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen.

  • Verfahrensablauf

    • Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erscheinen persönlich zur Eheschließung.
    • Sie werden gefragt, ob sich seit Ihrer Anmeldung etwas geändert hat und welchen Namen Sie führen möchten.
    • Bei der Trauung erklären Sie vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten mit dem Ja-Wort, dass Sie die Ehe eingehen möchten.
    • Sie beide unterschreiben die Niederschrift, in der alle Daten festgehalten werden. Haben Sie eine Trauzeugin oder einen Trauzeugen, unterschreiben auch diese.
    • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte trägt Ihre Eheschließung in das Eheregister ein.
    • Sie erhalten eine Eheurkunde.
       
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihre Eheschließung beim Standesamt angemeldet.
    • Ihre Ehefähigkeit wurde geprüft und bestätigt.
    • Sie sind beide persönlich und gleichzeitig bei der Trauung anwesend.
    • Es liegen keine Ehehindernisse vor durch beispielweise
      • eine bestehende Ehe oder 
      • ein Verwandtschaftsverhältnis.
    • Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
    • Falls Sie sich bei der Anmeldung vertreten lassen haben: Sie bestätigen Ihre Angaben persönlich.
    • Falls erforderlich: Eine dolmetschende Person ist anwesend.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass 
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Für die Durchführung der Eheschließung selbst gibt es keine feste Frist.
    • Die Anmeldung der Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig. Die Eheschließung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, sonst ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

    Geltungsdauer: 6 Monate

  • Bearbeitungsdauer

    • Die Trauung selbst dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten.
    • Die Eintragung in das Eheregister erfolgt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag.
    • Die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld kann je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen dauern.
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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    2. Farben umkehren

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