Oberbürgermeisterwahl

Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters 2023

Am 25. Juni 2023 findet die Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters statt. 
Sofern bei der Wahl am 25. Juni 2023 keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am Sonntag, 9. Juli 2023, eine Stichwahl zwischen jenen zwei Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.


Wer kann gewählt werden?

Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister ist, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl (25. Juni 2023) das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (25. Juni 2023) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Unabhängig von einer Bewerbung auf die Stellenausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Wahlvorschläge konnten bis zum 08.05.2023, 18 Uhr, eingereicht werden.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Wahlamt, Rathaus, Zimmer Nr. 353, erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der Stadtverwaltung kostenfrei abgegeben. 

Briefwahl

Am 25.06.2023 findet die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Frankenthal (Pfalz) statt. Eine eventuelle Stichwahl ist für Sonntag, den 09.07.2023, vorgesehen.

Wem es an diesen Tagen nicht möglich ist den Wahlraum aufzusuchen hat die Möglichkeit auf Antrag per Briefwahl zu wählen.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten bis spätestens 26.05.2023 ihre Wahlbenachrichtigung, die im DIN A4-Format gestaltet ist.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zur Vereinfachung des Verfahrens ein Antrag vorgegeben. Dieser Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben, und entweder in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung zu senden oder bei Vorsprache unbedingt mitzubringen.


Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Seiteneingang, Sitzungssaal III, Zimmer-Nr. 130, Telefonnummer 06233 - 89 488, und kann während der folgenden Öffnungszeiten

Montag - Freitag                08.00 - 12.00 Uhr

Montag - Mittwoch           14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                         14.00 - 18.00 Uhr

ab Dienstag, 30.05.2023, aufgesucht werden.

Ein barrierefreier Zugang ist mittels einer Rampe über einen Eingang in der Fischergasse möglich.


Abholung der Briefwahlunterlagen

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei Versand mittels eines Postdienstleisters, sind die Wahlbriefe so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltag, Sonntag, 25.06.2023, bis 18.00 Uhr, eingehen.


Versand des Wahlbriefes

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert, er muss daher nicht frankiert werden.

Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür trägt der Briefwähler/die Briefwählerin selbst.

Wie die Deutsche Post AG der Stadtverwaltung mitgeteilt hat, werden die Briefkästen im Stadtgebiet am Wahlsonntag nicht geleert.

Wahlbriefe können auch bei der Stadtverwaltung Frankenthal abgegeben werden. In diesem Falle müssen sie bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters endet am Sonntag, dem 25.06.2023 um 18.00 Uhr.


Beantragung per E-Mail oder online

Bei Beantragung durch E-Mail sind der Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragsstellers oder der Antragstellerin anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers / der Antragstellerin die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse:

briefwahl@frankenthal.de

Briefwahlunterlagen können ab dem 30.05.2023 auch online mittels Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) beantragt werden. Hier werden Sie bei der Eingabe der notwendigen Informationen durch das Verfahren unterstützt.

Der Link zum Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) lautet:

https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204

Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code führt direkt zu dieser Adresse.

Im Falle einer eventuell am Sonntag, 09.07.2023 stattfindenden Stichwahl wird ebenfalls die Möglichkeit der Briefwahl gegeben sein.

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss für die Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 für die am 25.06.2023 stattfindende Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen: 

1. Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU
Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geschlecht (w/m/d), Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Ort Knöppel, Bernd, Bürgermeister, männlich, 1969, deutsch, 67227 Frankenthal (Pfalz) 

2. Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD
Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geschlecht (m/w/d), Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Ort Höppner, Aylin, Verwaltungsfachwirtin, weiblich, 1967, deutsch, 67227 Frankenthal (Pfalz) 

3. Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE
Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geschlecht (m/w/d), Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Ort Pustlauck, Immanuel, Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, männlich, 1986, deutsch, 67227 Frankenthal (Pfalz) 

4. Wahlvorschlag Freie Wählergruppe Frankenthal e.V. - FWG
Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geschlecht (m/w/d), Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Ort Dr. Meyer, Nicolas, Jurist, männlich, 1980, deutsch, 67227 Frankenthal (Pfalz) 

5. Wahlvorschlag Hebich
Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geschlecht (m/w/d), Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Ort Hebich, Martin, Oberbürgermeister, männlich, 1972, deutsch, 67227 Frankenthal (Pfalz) 

Frankenthal (Pfalz), den 11.05.2023 

Leidig 
Stadtwahlleiter

  • Wer kann gewählt werden?

    Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister ist, wer

    • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
    • am Tag der Wahl (25. Juni 2023) das 23. Lebensjahr vollendet hat,
    • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
    • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

    Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (25. Juni 2023) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

    Unabhängig von einer Bewerbung auf die Stellenausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Wahlvorschläge konnten bis zum 08.05.2023, 18 Uhr, eingereicht werden.

    Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Wahlamt, Rathaus, Zimmer Nr. 353, erhältlich.

    Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der Stadtverwaltung kostenfrei abgegeben. 

Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters 2015 

Am 31.05.2015 fand die Stichwahl der Oberbürgermeisterin /des Oberbürgermeisters der Stadt Frankenthal (Pfalz) statt.

Nach dem amtlichen Endergebnis erzielte Martin Hebich (CDU) 50,62 % der Stimmen; Andreas Schwarz (SPD) erhielt 49,38 %. 

Die Wahlbeteiligung lag am Wahlsonntag bei 35,44 %. Von den 13.087 abgegebenen Stimmen entfielen 6.573 auf Martin Hebich und 6.411 auf Andreas Schwarz.

103 Stimmen waren ungültig. Insgesamt waren 36.932 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihren Oberbürgermeister der Stadt im Rahmen der Stichwahl neu zu wählen.

Die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister wird auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Die neue Amtszeit begann für Martin Hebich am 01.01.2016. Er trat damit die Nachfolge von Theo Wieder an.

Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 03. Juni 2015, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses das endgültige Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl fest.