Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters 2023
Am 25. Juni 2023 findet die Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters statt.
Sofern bei der Wahl am 25. Juni 2023 keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am Sonntag, 9. Juli 2023, eine Stichwahl zwischen jenen zwei Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
- Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge
Wer kann gewählt werden?
Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (25. Juni 2023) das 23. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (25. Juni 2023) das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Unabhängig von einer Bewerbung auf die Stellenausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Wahlvorschläge konnten bis zum 08.05.2023, 18 Uhr, eingereicht werden.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Wahlamt, Rathaus, Zimmer Nr. 353, erhältlich.
Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der Stadtverwaltung kostenfrei abgegeben.