Wahlzettel in verschiedenen Farben

Landtagswahl

Landtagswahl

Landtagswahl 2026

Der rheinland-pfälzische Landtag wird im Turnus von fünf Jahren gewählt. Zuletzt waren die Wahlberechtigten im März 2021 aufgerufen, über die Zusammensetzung des Landtags zu entscheiden. Die nächste Wahl zum 19. Landtag findet am 22. März 2026 statt.


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Kandidaten für den Wahlkreis 35 - Frankenthal (Pfalz)

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 35 Frankenthal (Pfalz) hat in öffentlicher Sitzung am 14. Januar 2026 die nachstehenden Wahlkreisvorschläge für die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 einstimmig zugelassen:


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Häufige Fragen und Antworten

  • Wahlbenachrichtigung

    Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 01. März 2026 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. 

    Personen, die bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber annehmen, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall, ab dem 2. März 2026, mit dem Wahlamt (Briefwahlbüro) unter der Telefonnummer 06233 - 89 808 in Verbindung setzen. 

  • Wo kann ich wählen?

    Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 22. März 2026 von 8 bis 18 Uhr möglich.

    Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.

    Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bereithalten.


    Übersicht der Wahllokale

    Die Stadt Frankenthal (Pfalz) ist in 37 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt: 

    Stimmbezirk

    Stimmbezirksnummer

    Adresse

    Andreas-Albert-Schule1313, 1322Petersgartenweg 9
    Ausbildungszentrum Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.1141Schmiedgasse 39
    Carl-Bosch-Schule1330 Carl-Bosch-Ring 29
    Erkenbertschule1311, 1312, 1314Lilienstraße 10
    Friedrich-Ebert-Schule1237, 1240, 1241, 1244Jakobsplatz 3
    Grundschule Eppstein4211, 4221Johann-Strauß-Str. 1a
    Grundschule Flomersheim4110, 4111, 4120Falterstraße 12
    Grundschule Mörsch2021Hauptstraße 14
    Mörscher Au2011, 2023Roxheimer Str. 5 2/6
    Karolinen-Gymnasium1111Röntgenplatz 5
    Kath. Pfarrheim St. Georg3002Oggersheimer Str. 8
    Kita Gotthilf-Salzmann-Str.3001Gotthilf-Salzmann-Str. 70
    Kita Hans-Holbein-Str.1243, 1246Hans-Holbein-Str. 3
    Kita Jean-Ganss-Str.1239, 1245Jean-Ganss-Str. 54
    Lessingschule1212, 1214Gottfried-Keller-Str. 40
    Neumayerschule1121, 1233Neumayerring 7
    Robert-Schuman-Schule1221, 1222Ziegelhofweg 16
    Verwaltungsgebäude Stadtwerke1133Wormser Str. 11

    In der Gemeinde sind die folgenden Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet: Alle Urnen- und Briefwahllokale sind barrierefrei zugänglich.

  • Wie wähle ich?

    Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl des Abgeordneten seines Wahlkreises und einer Stimme für die Wahl einer Landesliste.

  • Wie kann man per Briefwahl teilnehmen?

    Die Teilnahme kann auf verschiedene Wege beantragt werden:

    Per Post

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zur Vereinfachung des Verfahrens ein Antrag vorgegeben. Dieser Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben, und in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung zu senden oder einzuwerfen.

    Per E-Mail briefwahl@frankenthal.de

    Zur Beantragung per E-Mail sind der Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers bzw. der Antragstellerin anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

    Per Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)

    Hier werden Sie bei der Eingabe der notwendigen Informationen durch das Verfahren unterstützt.
    Der Link zum Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) lautet: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204

    Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code führt direkt zu dieser Adresse.

    Per Telefon 

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

  • Wahl im Briefwahlbüro

    Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen von der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus im Sitzungssaal 3 (bzw. Zimmer 130, erreichbar über den Seiteneingang, sowie barrierefrei über den Eingang in der Fischergasse.

  • Öffnungszeiten und Adresse Briefwahlbüro

    Das Briefwahlbüro im Rathaus, Sitzungssaal 3 hat ab dem 18. Februar 2026 wie folgt geöffnet:

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

    Montag - Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr

    Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag, 20. März: 8.00 - 15.00 Uhr 

    Telefon-Nummer des Briefwahlbüros: 06233 89-808 ab dem 18. Februar 2026

  • Briefwahlunterlagen für eine andere Person

    Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die schriftliche Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

  • Bis wann kann ich per Briefwahl wählen?

    Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 20. März um 15 Uhr. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag können Wahlscheinanträge noch bis 15 Uhr gestellt werden.

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Frankenthal eingehen, um in die Auszählung aufgenommen zu werden. Der Rückumschlag ist bereits entsprechend adressiert.

    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert, er muss daher nicht frankiert werden.

    Der Wahlbrief muss im Ausland ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür trägt die Briefwählerin/der Briefwähler.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge können bis einschließlich Dienstag, den 06. Januar 2026, bis 18:00 Uhr, eingereicht werden.


Landtagswahl 2021

Am 14. März 2021 fand die Wahl des 18. Landtages Rheinland-Pfalz statt.

Amtliche Endergebnisse Landtagswahl finden Sie beim Landeswahlleiter.

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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

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