Online-Anträge für den Jagdschein Bescheinigung / Änderung / Prüfung
Die Jagdausübung erfordert ein Höchstmaß an Verantwortung und Sachkunde.
Der Umgang mit Jagdwaffen in der Natur birgt erhebliche Risiken für die öffentliche Sicherheit. Das Bundes- und Landesjagdgesetz schützt Mensch, Natur und Wildtiere vor diesen Gefahren. Um Missbrauch und Unfälle zu vermeiden, regelt der Gesetzgeber den Zugang zur Jagd streng.
Ein behördlich erteilter Jagdschein stellt sicher, dass nur Personen die Jagd ausüben dürfen, die die staatliche Prüfung bestanden haben, haftpflichtversichert sind und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Wann benötigen Sie eine Erlaubnis/Ausstellung?
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben oder Jagdwaffen führen möchten, ist ein auf Ihren Namen lautender Jagdschein gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Varianten:
- Jahresjagdschein (für die Dauer von 1, 2 oder 3 aufeinanderfolgenden Jagdjahren gültig)
- Tagesjagdschein (für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig)
- Jugendjagdschein (für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, nur unter Auflagen wie einer erfahrenen Begleitperson)
- Falknerjagdschein (speziell für die Beizjagd mit Greifvögeln)


