Neue Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft
Rechtsgrundlage
Mit dem Erlass der beiden Satzungen setzt die Stadt Frankenthal (Pfalz) eine seit mehreren Jahren bestehende aufsichtsrechtliche Verpflichtung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) um und schließt zugleich eine langjährige Lücke im Satzungsrecht.
Frankenthal war bislang die letzte kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz, die noch keine Straßenreinigungsgebührensatzung eingeführt hatte. Bereits seit 2013 hatte die ADD im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Straßenreinigung rechtssicher zu regeln. Auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte entsprechende Anmerkungen gemacht.
Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer betont:
Die Einführung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist keine freiwillige Entscheidung der Stadt, sondern eine aufsichtsrechtliche Verpflichtung, die bereits seit dem Jahr 2018 besteht. Nach meinem Amtsantritt war es mir wichtig, diese offene Aufgabe strukturiert anzugehen. Daher habe ich die organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für eine transparente und faire Umsetzung zu schaffen.
Wichtige Eckpunkte der neuen Regelungen
Mit der neuen Straßenreinigungssatzung wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2021 abgelöst und rechtlich sowie inhaltlich an die aktuellen Anforderungen angepasst. Neu eingeführt wird daneben die Straßenreinigungsgebührensatzung, die die Anlieger nach dem sogenannten Frontmetermaßstab an den Kosten beteiligt.
Künftig wird die Stadt Frankenthal in 72 Straßen und Plätzen selbst reinigen. Bereits bisher wurden in rund 30 dieser Straßen regelmäßige Reinigungsleistungen erbracht – allerdings ohne Gebührenerhebung. Neu ist also nicht die Reinigung selbst, sondern dass diese künftig rechtskonform und verursachungsgerecht abgerechnet wird. Das Stadtgebiet wird in fünf verschiedene Reinigungsgruppen eingeteilt, die sich nach Häufigkeit und Umfang der Reinigung unterscheiden – von einer Reinigung viermal pro Woche in der Innenstadt bis hin zu monatlichen Reinigungen. Je nach Reinigungsgruppe und -intervall liegen die Gebühren zwischen 0,30 und 4,26 Euro pro Frontmeter im Monat, meist also zwischen drei und zwanzig Euro monatlich für ein durchschnittliches Grundstück. Für über 90 Prozent der Anlieger ändert sich jedoch nichts: Wer bisher selbst reinigt, tut das, bis auf wenige Ausnahmen, auch weiterhin – ohne Gebühren.
Nach derzeitigem Stand der Kalkulation bewegt sich Frankenthal damit im mittleren Gebührenbereich.
Gemeindeanteil sorgt für Ausgleich
Ein zentraler Punkt der Kalkulation ist der sogenannte Gemeindeanteil: Die Stadt beteiligt sich selbst an den Reinigungskosten dort, wo Straßen nicht nur den Anliegern, sondern auch der Allgemeinheit dienen.
Transparenz für Bürgerinnen und Bürger
Mit dem Inkrafttreten der Satzungen wird auf der städtischen Website eine Karte veröffentlicht, auf der alle Reinigungsbereiche, -gruppen und -intervalle eingesehen werden können.
Zudem werden FAQs bereitgestellt, um die wichtigsten Fragen zu Reinigungspflichten, Gebühren und Zuständigkeiten zu beantworten. Parallel entsteht eine Sauberkeitsbroschüre, die an alle Frankenthaler Haushalte verteilt wird. Sie erläutert die neuen Regelungen leicht verständlich, ergänzt durch QR-Codes und Hinweise in der Frankenthal-App. Ziel ist es, die Einführung so transparent, nachvollziehbar und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Weiteres Verfahren
Die organisatorische Umsetzung und technische Vorbereitung beginnen unmittelbar nach dem Ratsbeschluss. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die ersten Gebührenbescheide im zweiten Quartal 2026 versandt werden.
Zudem ist vorgesehen, dass nach Inkrafttreten der Satzungen über die Erfahrungen berichtet wird. Sollte sich im Vollzug Anpassungsbedarf ergeben, wird die Stadt diesen aufgreifen. So bleibt das System flexibel und überprüfbar.
Oberbürgermeister Nicolas Meyer abschließend:
Ich weiß, dass es angenehmere Themen gibt, als Gebühren einzuführen. Aber es ist richtig, notwendig und gesetzlich geboten. Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir Klarheit, Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit – und wir zeigen, dass Frankenthal seine Aufgaben mit Augenmaß und Verantwortung anpackt.
Die vollständigen Satzungen, eine Übersicht der Reinigungsgruppen und Gebührenregelungen und ein FAQ sind zeitnah auf der Website der Stadt Frankenthal unter www.frankenthal.de/sauber zu finden.