Frankenthal

Umgang mit Feuerwerk: Ordnungsamt gibt Hinweise zum Jahreswechsel

Gezündet werden darf Feuerwerk am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026. Verwendet werden dürfen ausschließlich Feuerwerksartikel, die in Deutschland zugelassen sind und eine CE-Kennzeichnung tragen.

Beim Abbrennen von Feuerwerk muss auf besonders schutzbedürftige Bereiche Rücksicht genommen werden. Dazu zählen unter anderem Alten- und Kinderheime, Krankenhäuser, Kirchen, Tankstellen und Scheunen. In deren Umfeld ist ein Abstand von 200 Metern vorgesehen. Feuerwerkskörper sollten vom Boden aus gezündet werden; außerdem sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern zu anderen Personen eingehalten werden.

Feuerwerksartikel dürfen nicht verändert oder manipuliert werden. Auch sollte da-rauf geachtet werden, dass Gebäude, Fahrzeuge oder anderes Eigentum nicht beschädigt werden.

Bürgermeister und Ordnungsdezernent Bernd Knöppel wirbt für Umsicht zum Jahreswechsel: „Feuerwerk soll Freude machen und den Jahreswechsel festlich begleiten. Mit einem rücksichtsvollen Umgang kann Silvester für alle entspannt und sicher verlaufen.“ Zugleich richtet er seinen Dank an die Einsatzkräfte: „Mein Dank gilt der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei und allen Hilfsorganisationen, die auch in der Silvesternacht für die Sicherheit in Frankenthal im Einsatz sind.“

Die Stadt Frankenthal wünscht einen guten und sicheren Start ins neue Jahr.

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