Torbögen des Rathauses

Positiver Coronatest: Was tun?

Wenn Sie selbst positiv getestet wurden

  • Erhalten Sie bei einem Selbsttest Zuhause ein positives Testergebnis, begeben Sie sich in eine offizielle Teststelle und lassen Sie sich dort nochmal testen!
  • Ihr positives Testergebnis wird durch die Teststelle automatisch dem Gesundheitsamt übermittelt. Sie müssen sich nicht selbst telefonisch oder per E-Mail melden.
  • Informieren Sie Ihre engen Kontaktpersonen unverzüglich über Ihr positives Testergebnis!
  • Sie müssen sich für 10 Tage in Absonderung begeben (Abstrichtag = Tag 0). Dies gilt auch für genesene, geimpfte und geboosterte Personen! Die Absonderung endet 10 Tage nach dem positiven Testergebnis ohne eine weitere Testung.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Absonderung zu verkürzen, wenn ab dem 8. Tag der Isolation ein durch geschultes Personal durchgeführter PoC-Schnelltest mit negativem Ergebnis (kein Selbsttest!) vorgenommenen wird. Die Freitestung ist nur möglich, wenn in den letzten 48 Stunden vor Vornahme der Freitestung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen) vorgelegen haben.
    • Die Durchführung der Freitestung ist freiwillig. 
    • Die Absonderung endet umgehend, sobald ein negatives Testergebnis ab Tag 8 vorliegt (Testergebnisse vor Tag 8 sind nicht gültig!)
    • Der Nachweis über das negative Testergebnis ist bis zum offiziellen Ende der Quarantäne mitzuführen.
  • Die Absonderungsbescheinigung für den Arbeitgeber/die Schule u. ä. erhalten Sie per Post.


Wenn Sie Kontaktperson sind

  • Folgende Personengruppen müssen sich als Kontaktperson in Absonderung begeben:
    • Ungeimpfte
    • Geimpfte, deren zweite Impfung länger als 90 Tage zurückliegt
    • Genesene, deren Erkrankung länger als 90 Tage zurückliegt
  • Folgende Personengruppen müssen sich nicht absondern:
    • Genesene (ab dem 28. Tag nach dem positiven Test), deren Erkrankung nicht länger als 90 Tage zurückliegt 
    • Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung), deren zweite Impfung nicht länger als 90 Tage zurückliegt
    • Geboosterte (drei Impfungen notwendig!)
    • Geimpfte Genesene
  • Wie lange müssen Kontaktpersonen in Absonderung?
    • 10 Tage (Freitestung mit negativem Schnelltest ab dem 8. Tag in einer offiziellen Teststelle)