Torbögen des Rathauses

Maskenpflicht auf dem Weihnachts- und Wochenmarkt

Demnach gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-, FFP2-Maske oder vergleichbar) im Bereich des Weihnachtsmarktes auf dem Rathausplatz täglich von 9 bis 22 Uhr. Dienstags und freitags muss die Maske auch beim Einkauf auf dem Wochenmarkt getragen werden. Zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden. Das Rauchen unterbricht die Maskenpflicht hingegen nicht.

Weitere Maßnahmen denkbar

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie schließt die Verwaltung weitere Maßnahmen nicht aus. Deren Ausgestaltung ist unter anderem auch von der neuen Landesverordnung abhängig, die am kommenden Mittwoch in Kraft treten soll, aber noch nicht veröffentlicht ist. 

Auch im Wertstoffcenter gilt ab dieser Woche wieder die Maskenpflicht.