Meldebescheinigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

    Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Teaser

    Sie können zum Nachweis gegenüber manchen Behörden oder Privatinstitutionen eine einfache Meldebescheinigung vorlegen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Meldebescheinigung beläuft sich auf 6,50 EUR.

    In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. Vorlage der Meldebescheinigung beim Jobcenter) kann Gebührenfreiheit bestehen. Bitte sprechen Sie die Kolleginnen und Kollegen des Bürgerservice an!

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
     

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende