Ausweispflicht befreien
- Leistungsbeschreibung- Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, - für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen. 
- Welche Gebühren fallen an?- Keine. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Keine. 
- Rechtsgrundlage

