Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

  • Was sollte ich noch wissen?

    Haben Sie als Sorgeberechtigte oder Sorgeberechtigter den begründeten Verdacht, dass Ihr Kind in das Ausland entzogen werden soll, wenden Sie sich unverzüglich an das für Sie zuständige Familiengericht. Ein entsprechender Beschluss kann sehr kurzfristig durch eine schengenweite Ausschreibung Ihres Kindes in den Fahndungssystemen der Polizei umgesetzt und bei der Ausreisekontrolle festgestellt werden. Wenn es besonders eilt, erstatten Sie bitte Anzeige bei Ihrer zuständigen Polizeibehörde – und auch, wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass das Kindeswohl auf andere Art und Weise gefährdet sein könnte.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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