Straßenverkehr bei Nacht

An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung“

Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung“ umfasst das Flurstück 3443/11 in der Gemarkung Frankenthal. Das hierfür vorgesehene (ca. 2.900 m²) große Baugrundstück liegt am Ende der Anton-Fils-Straße, unmittelbar neben der städtischen Kindertagesstätte am Spielplatz „Alte Landwirtschaftsschule“. Der Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, die derzeit brach liegende Fläche, die im rechtsgültigen Bebauungsplan als Bauplatz für den Gemeindarf festgesetzt ist, für wohnbauliche Zwecke nutzbar zu machen. Das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers (Diakonissen Speyer) sieht eine U-förmige Wohnanlage mit 31 barrierefreien Wohneinheiten vor, die als sog. „Servicewohnen“ für Senioren vermietet werden sollen. Zusätzlich zu den Wohnungseinheiten ist eine gewerblich nutzbare Fläche im Erdgeschoß des Verbindungsbaus vorgesehen. Vorstellbar ist hier z.B. eine Arzt- oder Therapiepraxis.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.


Frühzeitige Beteiligung

In der Sitzung des Stadtrats am 25.03.2026 wurde die Verwaltung zugleich beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom März 2026 sowie der Vorentwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom März 2026 werden in der Zeit


                                                                                                          vom 15. April bis einschließlich 15. Mai 2026


im Empfangsbereich des JM-Centers, Nachtweideweg 1-7 zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der JM-Center-Pforte (Montag bis Freitag von 8:00-16:30 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit der Unterrichtung über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung.  

Sie können die Planunterlagen auch nachfolgend unter Downloads herunterladen. Alternativ sind die Planunterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter dem Link www.geoportal.rlp.de innerhalb des Beteiligungszeitraums verfügbar.  

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum geplanten Vorhaben abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst per E-Mail an die folgende Adresse stadtplanung@frankenthal.de übermittelt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.


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