Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung“
Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung“ umfasst das Flurstück 3443/11 in der Gemarkung Frankenthal. Das hierfür vorgesehene (ca. 2.900 m²) große Baugrundstück liegt am Ende der Anton-Fils-Straße, unmittelbar neben der städtischen Kindertagesstätte am Spielplatz „Alte Landwirtschaftsschule“. Der Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, die derzeit brach liegende Fläche, die im rechtsgültigen Bebauungsplan als Bauplatz für den Gemeindarf festgesetzt ist, für wohnbauliche Zwecke nutzbar zu machen. Das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers (Diakonissen Speyer) sieht eine U-förmige Wohnanlage mit 31 barrierefreien Wohneinheiten vor, die als sog. „Servicewohnen“ für Senioren vermietet werden sollen. Zusätzlich zu den Wohnungseinheiten ist eine gewerblich nutzbare Fläche im Erdgeschoß des Verbindungsbaus vorgesehen. Vorstellbar ist hier z.B. eine Arzt- oder Therapiepraxis.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „An der ehemaligen Landwirtschaftsschule, 3. Änderung“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.



