Informationen für Kindertagespflegepersonen
Informationen für Kindertagespflegepersonen - Kindertagespflege als Beruf
Sie können sich vorstellen als Tagesmutter oder Tagesvater fremde Kinder zu betreuen?
Wenn Sie…
- Freude an der Arbeit mit Kindern haben,
- Erfahrung in der Erziehung und / oder Betreuung von Kindern haben,
- mit den Eltern zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten wollen,
- mit der Fachberatung Kindertagespflege vertrauensvoll zusammen arbeiten wollen,
- ausreichend Zeit und genügend Platz für Kinder haben,
- sich mit der Erziehung und Förderung von Kindern beschäftigen wollen,
- bereit sind, sich fachlich aus- und weiter zu bilden,
- Organisationstalent besitzen und
- bereit sind, sich auch mit unternehmerischen Aufgaben und Risiken auseinander zu setzen,
- eine Familie bzw. einen Partner haben, die/der Ihrer Tätigkeit offen gegenüber steht
- und gute Deutschkenntnisse besitzen,
dann wäre eine Tätigkeit in Kindertagespflege vielleicht eine berufliche Perspektive für Sie!
Auftrag einer Kindertagespflegeperson
Kindertagespflege soll (§22 SGB VIII)
- die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
- Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und
- den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Dieser Förderungsauftrag umfasst
- Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
- Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
- Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
- Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung frei von körperlicher oder seelischer Gewalt – dies ist nur eines von 10 Grundrechten der UNICEF Kinderrechtskommission.
Ihr Einstieg in die Kindertagespflege
Wer als Kindertagespflegeperson arbeiten will, braucht eine Pflegeerlaubnis des örtlich zuständigen Jugendamtes. Hierfür sind verschiedene Unterlagen sowie Gespräche notwendig. Dann können Kinder in den eigenen Räumlichkeiten oder in denen der Eltern betreut werden.
Die Fachberatung Kindertagespflege des Bereichs Familie, Jugend und Soziales der Stadt Frankenthal berät Kindertagespflegepersonen und Eltern in allen Fragen der Kindertagespflege. Zudem führt sie das Verfahren zur Überprüfung der Geeignetheit der Bewerber/Innen durch und vermittelt Eltern sowie Kindertagespflegepersonen. Geeignet sind Personen (gemäß §23 SGB VIII), die sich durch ihre Persönlichkeit, durch ihre Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Ihre Eignung zur Kindertagespflege überprüft die Fachberatung…
- durch Vorlage eines eintragungsfreien erweiterten Führungszeugnisses der im Haushalt lebenden Erwachsenen (Vordruck bei der Fachberatung),
- durch Vorlage eines hinweisfreien ärztlichen Attests der im Haushalt lebenden Erwachsenen (Vordruck bei der Fachberatung),
- im Verlauf mehrerer Beratungsgespräche,
- durch Nachfrage beim örtlichen Jugendamt und
- im Rahmen eines Hausbesuches, wenn die Betreuung im eigenen Haushalt stattfinden soll.
Weitere Voraussetzung ist die Teilnahme…
- an der Grundqualifizierung (inklusive 40 Stunden Praktikum), basierend auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB), dessen Module vom Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur Entwicklung der Kindertagespflege 2015 erarbeitet wurden
- an einem Lehrgang „Erste Hilfe am Kind“ und dessen Auffrischung
- an einem Lehrgang zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz in der Kindertagespflege
Außerdem werden laufend Fortbildungsveranstaltungen sowie halbjährliche Vernetzungstreffen angeboten.
Wichtig für Sie zu wissen...
In ihrer Tätigkeit ist die Kindertagespflegeperson freiberuflich, es sei denn sie betreut nur Kinder einer Familie in deren Haushalt. Wenn die Eltern berufstätig sind und die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis besitzt, übernimmt das Jugendamt auf Antrag die Kosten der Betreuung und beteiligt die Eltern mit einem Kostenbeitrag. Die Kindertagespflegeperson ist selbst für die Versteuerung ihres Einkommens und die Meldung zu den Sozialversicherungen verantwortlich.
Deswegen müssen Sie beachten / überprüfen:
- steuerliche Bestimmungen (Finanzamt) > je nach Einkommen müssen Sie einen Teil versteuern
- Arbeitsrechtlicher und Sozialversicherungsrechtlicher Status der Tagespflegeperson und damit –je nach Höhe des Einkommens– verbunden:
- Rentenversicherung / Altersvorsorge
- Krankenversicherung (Familienversicherung oder freiwillige gesetzliche Versicherung)
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung (Pflicht)
- eine private Unfallversicherung entbindet nicht von der Berufsunfallversicherung
- bei freiberuflicher Tätigkeit: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- bei angestellter Tätigkeit: Unfallkasse Rheinland-Pfalz
- Haftpflichtversicherung (freiwillig, aber sinnvoll)
Alle diese Punkte werden ausführlich im Qualifizierungslehrgang und in den Beratungsgesprächen thematisiert!