Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises orientiert sich an der Dauer der zugrunde liegenden Voraussetzungen und liegt in der Regel bei fünf Jahren. Nach Ablauf der Frist ist eine rechtzeitige Verlängerung beziehungsweise Neubeantragung erforderlich.
Die befristeten Parkausweise können bei der Straßenverkehrsbehörde und im Bürgerservice der Stadt Frankenthal beantragt werden. Im Bürgerservice im Rathaus erfolgt nur die Ausstellung eines Parkausweises bei vorhandenem Merkzeichen aG oder Bl. (blauer Parkausweis mit Rollstuhlfahrersymbol). Andere Varianten (gelber oder orangener Parkausweis) können bei der Straßenverkehrsbehörde in der Hammstraße 20 beantragt werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit oder bei noch unbefristeten Ausweisen einen entsprechenden Antrag zu stellen, um eine durchgehende Nutzung zu gewährleisten. Bei Unklarheiten oder bereits erfolgten Verwarnungen empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme. In der Regel können bei Nachweis der Rechtmäßigkeit einvernehmliche Lösungen getroffen werden.
Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Antragsvoraussetzungen sind unter www.frankenthal.de/dienstleistungen zu finden.



