Frankenthal

Neuer Mietspiegel: Zufällig ausgewählte Mieter und Vermieter werden befragt

Verpflichtende Teilnahme

Die Teilnahme an der Befragung ist gesetzlich verpflichtend. Grundlage hierfür ist das Mietspiegelreformgesetz. Die ausgewählten Personen sind zur Auskunftserteilung verpflichtet, da eine belastbare und repräsentative Datengrundlage entscheidend für die Qualität des Mietspiegels ist.

Die angeschriebenen Haushalte werden gebeten, den Fragebogen möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis zum 20. März 2026, auszufüllen.

Bedeutung des qualifizierten Mietspiegels

Der qualifizierte Mietspiegel schafft Transparenz auf dem Frankenthaler Wohnungsmarkt. Er weist die ortsübliche Vergleichsmiete differenziert nach Wohnungstyp, Größe, Baualter und Ausstattung aus.

Damit dient er als verlässliche Orientierungshilfe sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Gleichzeitig trägt er zur Rechtssicherheit bei Mieterhöhungen bei und unterstützt eine sachliche und ausgewogene Regelung mietrechtlicher Fragestellungen.

Ablauf der Befragung

Die Teilnahme kann bequem online über ein gesichertes Formular erfolgen. Hierfür werden Unterlagen wie der Mietvertrag oder das letzte Mieterhöhungsverlangen benötigt. Der persönliche Zugangscode befindet sich im Anschreiben.

Alternativ kann der beigefügte Papierfragebogen genutzt und kostenfrei an das ALP Institut zurückgesendet werden. Ein gebührenfreier Rückumschlag liegt bei. Sollte kein Papierformular beigefügt sein, kann dies per E-Mail an mieten@alp-institut.de  angefordert werden.

Datenschutz gewährleistet

Der Schutz personenbezogener Daten hat höchste Priorität. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen gemäß Art. 13 DSGVO sind auf der Website des ALP Instituts abrufbar.

Ansprechpartner

Weitere Informationen zur Erhebung sind online unter www.alp-institut.de/ft verfügbar. Für Rückfragen steht das ALP Institut werktags von 9 bis 17 Uhr telefonisch unter 040 3346476-87 oder per E-Mail an mieten@alp-institut.de zur Verfügung.

Der Mietspiegel wird alle vier Jahre neu erstellt, nach zwei Jahren erfolgt eine Fortschreibung. Verantwortlich ist der städtische Bereich Gebäude und Grundstücke. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung ist Frau Katrin Blesinger, 06233 89427, grundstuecksvertragswesen@frankenthal.de. Die Fertigstellung des diesjährigen Mietspiegels ist für Ende August geplant.

Bisher erschienene Mietspiegel und mehr Informationen sind auch auf www.frankenthal.de/mietspiegel verfügbar.

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