Der Doppelhaushalt weist ein strukturelles Defizit im mittleren zweistelligen Millionenbereich aus und steht damit exemplarisch für die finanziellen Herausforderungen vieler Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz und bundesweit. Das Innenministerium hat jedoch klargestellt, dass auch defizitäre Haushalte genehmigungsfähig sind, wenn die Kommune erhebliche, nachvollziehbare Konsolidierungsanstrengungen nachweisen kann.
„Genau diesen Nachweis legen wir mit dem Konsolidierungskonzept vor“, betont Oberbürgermeister und Finanzdezernent Dr. Nicolas Meyer. „Es zeigt, wie wir die Ausgabendynamik steuern, Risiken begrenzen und Einnahmestrukturen ordnen. Wir machen damit sichtbar, dass Frankenthal bereit ist, die notwendigen Schritte konsequent zu gehen – realistisch, sachlich und dauerhaft.“
Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen
Das Konsolidierungskonzept ordnet und begründet die Vielzahl der Maßnahmen, die bereits erarbeitet oder beschlossen wurden. Dazu gehören unter anderem:
- die Einführung der Straßenreinigungsgebührensatzung zum 1. Januar 2026, die von Rechtsaufsicht und Rechnungshof seit über zehn Jahren gefordert wurde,
- die systematische Aufarbeitung der offenen Jahresabschlüsse seit 2014, deren erstes Paket im ersten Quartal 2026 der ADD vorgelegt wird,
- sowie die strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen in den städtischen Gesellschaften, die in deren jeweiligen Gremien beschlossen wurden.
„Diese Schritte zeigen, dass wir unsere Hausaufgaben machen“, so Dr. Meyer. „Wir reden nicht nur über Konsolidierung – wir setzen sie um: in den Gebührenhaushalten, in der Verwaltung, im Stadtkonzern und in der strategischen Steuerung.“
Das Sieben-Säulen-Modell der Konsolidierung
Das Konzept basiert auf einem strukturierten Sieben-Säulen-Modell, das folgende Punkte beinhaltet:
- Haushaltsdisziplin: Strikte Ausgabendisziplin
- Einnahmenmanagement: Stärkung der Einnahmeseite
- Konsolidierung und Weiterentwicklung des Stadtkonzerns
- Sozialausgabensteuerung
- Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsstrukturen
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Gewerbeflächenentwicklung
Diese Struktur macht den Konsolidierungsprozess nachvollziehbar und langfristig steuerbar.
Einordnung der Gebührenentwicklung
Ein Schwerpunkt der Sitzung ist die Beratung verschiedener Gebührenanpassungen. Diese sollen maßvoll und differenziert erfolgen.
„Wir passen Gebühren dort an, wo dies haushaltsrechtlich notwendig ist und wo wir bislang deutlich unter dem Landesdurchschnitt lagen“, erklärt Dr. Meyer. „Gebühren sind kein Selbstzweck. Sie ermöglichen Investitionen in Sauberkeit, Sicherheit, Infrastruktur und Bildung – Investitionen, die unsere Stadt dringend braucht.“
Weg zur Haushaltsgenehmigung
Mit dem Konsolidierungskonzept legt Frankenthal der Aufsichtsbehörde ein geschlossenes, systematisches und belastbares Gesamtpaket vor. „Dieses Konzept macht deutlich, dass wir unsere Ausgangslage realistisch einordnen und zugleich ernsthaft handeln“, so Dr. Meyer. „Es ist die Grundlage dafür, dass der Doppelhaushalt 2026/2027 genehmigt werden kann – und es ist die Grundlage für die Finanzarbeit der kommenden Jahre.“ Die weitere Beratung erfolgt im Stadtrat, der abschließend über das Konzept entscheidet.
Mehr zum Haushaltsplan unter www.frankenthal.de/haushalt



