Hundehaltung Abmeldung
- Leistungsbeschreibung- Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn: - • der Hund gestorben ist. 
 • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
 • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
 • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.- Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle. Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)- Der Hund ist auch dann in Frankenthal abzumelden, wenn der Hundebesitzer / die Hundebesitzerin in eine andere Gemeinde verzieht. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. - Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben. Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)- Bei Verkauf/Abgabe des Hundes/der Hündin an eine andere Person ist zwingend erforderlich, dass Name und aktuelle Anschrift des neuen Halters / der neuen Halterin angegeben werden! 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen. 
- Rechtsgrundlage- Kommunale Satzung Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)
- Anträge / Formulare- Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle. 

