Hundehaltung Abmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Der Hund ist auch dann in Frankenthal abzumelden, wenn der Hundebesitzer / die Hundebesitzerin in eine andere Gemeinde verzieht.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Bei Verkauf/Abgabe des Hundes/der Hündin an eine andere Person ist zwingend erforderlich, dass Name und aktuelle Anschrift des neuen Halters / der neuen Halterin angegeben werden!

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)
  • Anträge / Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.