Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, ist eine Beschäftigung nur dann erlaubt, wenn dies in Ihrer Aufenthaltsgestattung ausdrücklich vermerkt ist. Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie deshalb bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Dies gilt auch für die Ausübung einer betrieblichen Berufsausbildung oder eines Praktikums.
Halten Sie sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet auf, sind nicht (mehr) verpflichtet, in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (auch Aufnahmeeinrichtung, Ankunftszentrum oder Ankerzentrum) zu wohnen und haben bereits einen Arbeitgeber gefunden, der Sie einstellen möchte, kann Ihnen die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags beteiligt die Ausländerbehörde in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, welche die Arbeitsbedingungen prüft. Nach einem mehr als vierjährigen, ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beteiligt werden.
Wenn Sie eine betriebliche Berufsausbildung (duale Ausbildung) absolvieren möchten, muss die Beschäftigungserlaubnis für den konkreten Ausbildungsplatz individuell beantragt werden. Schulische Berufsausbildungen sind genehmigungsfrei.
Die Beschäftigungserlaubnis wird befristet für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, längstens bis zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung.
Es bestehen die folgenden Einschränkungen:
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich untersagt, so lange Sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Nur wenn Ihr Asylverfahren nicht innerhalb von neun Monaten abgeschlossen wurde, kann Ihnen die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden.
Wenn Sie Asylbewerber oder Asylbewerberin aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsstaat“ sind, also aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (Nordmazedonien), Montenegro, Senegal oder Serbien stammen, und ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben, können Sie während des Asylverfahrens keine Beschäftigungserlaubnis erhalten.
Auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde und für deren Klage keine aufschiebende Wirkung angeordnet wurde, besteht kein Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)Nachfolgend eine Übersicht über verschiedene Spenden- und Hilfsmöglichkeiten in Frankenthal:
Zeitspenden für Flüchtlinge
- Mitarbeit im „Arbeitskreis Asyl“
Leitung: Marit Unger-Fellmann, Diakonisches Werk, Flüchtlingsberatung
Begleitung und Unterstützung von Flüchtlingen in Frankenthal
Kontakt: marit.unger-fellmann@diakonie-pfalz.de
- Ehrenamtliche Sprachförderung
Unterstützung der ehrenamtlichen Sprachkursangebote für Flüchtlinge in Frankenthal
Kontakt: marit.unger-fellmann@diakonie-pfalz.de
- Hausaufgabenhilfe / Lernpatenschaften
Unterstützung eines Kindes / Jugendlichen im schulischen Bereich
Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Mehrgenerationenhaus
Mahlastr. 35, 67227 Frankenthal
Kontakt: Doris Besel
E-Mail: mgh@frankenthal.de
Tel: 06233/3558911
- Unterstützung und Begleitung von Asylsuchenden in Alltagsangelegenheiten
Z.B. Hilfe bei Behördengängen, Arztbesuchen, Vermittlung in Sportvereine, u.ä. Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Abteilung Migration und Integration
Kontakt: Susanne Wendel
E-Mail: susanne.wendel@frankenthal.de
Tel.: 06233/89464
- Café-Treff Ökumenisches Gemeindezentrum
Der offene Café-Treff lädt ein zum gegenseitigen Kennenlernen:
Montags von 16.30 – 18.30 Uhr und donnerstags von 18.30 – 20.30 Uhr im Gemeindezentrum, Jakobsplatz 1, 67227 Frankenthal.
- Mitarbeit im Projekt „IntegRADion – Fahrräder für Flüchtlinge in Frankenthal“
Organisatorische Unterstützung des Projekts
Kontakt: stefankrantz@gmx.de
Geldspenden für Flüchtlinge
- Diakonisches Werk Pfalz
Unterstützung von Flüchtlingen in Frankenthal
Verwendungszweck: Ehrenamtliche Sprachkurse, allgemeine Förderung der Integration, Rechtshilfefonds
Spendenkonto:
Evangelische Bank
IBAN: DE50 5206 0410 0000 0025 00
BIC: GENODEF1EK1
Kontakt: marit.unger-fellmann@diakonie-pfalz.de
- Internationaler Bund Südwest GmbH
Verwendungszweck: Sprachkurs für Flüchtlinge in Frankenthal
Commerzbank AG Frankfurt/Main
IBAN: DE63 5004 0000 0593 7370 82
BIC: COBADEFFXXX
Kontakt: claudia.wertheim@internationaler-bund.de
- Caritas Verband der Diözese Speyer
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfefond, (ggf. Zusatz Frankenthal)
Liga Bank Speyer
IBAN: DE60750903000000044440
BIG: GENODEF1MO5
Kontakt: claudia.wetzler@caritas-speyer.de
- AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen e.V.
Verwendungszweck: „Flüchtlinge in Frankenthal“
Bankverbindung :
Sparkasse Vorderpfalz
IBAN: DE29 5455 0010 0000 0020 06
BIC: LUHSDE6AXXX
Kontakt: Ekaterine Degen degen@awo-lu.de
Sachspenden für Flüchtlinge und Bedürftige
- Caritas Speyer – Außenstelle Frankenthal in Kooperation mit der Kolpingsfamilie Mörsch und Frankenthal
Annahme von Fahrrädern zur Unterstützung der Aktion „IntegRADion – Fahrräder für Flüchtlinge in Frankenthal“
Ansprechpartnerin: Frau Naomi Hettich
Anmeldung über
Telefon: 06233/327032, mittwochs in der Zeit von 09.00 – 16.00 Uhr, oder per
E-Mail: naomi-hettich@caritas-speyer.de oder stefankrantz.gmx.de
- Chance-Laden
Annahme von allen Dingen des täglichen Lebens, außer Lebensmitteln, Büchern für Erwachsene (nur Kochbücher), Medienträger, Vermittlung von Möbeln
Schnurgasse 10
Telefon: 06233/42714
Öffnungszeiten: dienstags und freitags von 14.30 - 18.00 Uhr
Möbel und große Haushaltsgeräte können im Chance-Laden inseriert werden oder aufgelistet per Email und Kontaktdaten an Marit.unger-fellmann@diakonie-pfalz.de , zur Weiterleitung an den AK Asyl Verteiler
- Kinderschutzbund
Annahme von Kinder- und Jugendkleidung, Schulranzen, Kinderwagen, Kinderschuhe, Spielzeug
Kindgerechte Fahrzeuge wie Roller, Bobby-Cars, Kinderfahrräder
Westliche Ringstr. 5
Telefon: 06233/299090
Öffnungszeiten: montags und donnerstags von 10.00 – 12.00 Uhr
- Deutsches Rotes Kreuz
Annahme von Kleidung
Mörscher Str. 91
Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 9.00 – 13.00 Uhr
- Grundschule Mörsch
Annahme von Ranzen, Mäppchen, Turnbeutel
Hauptstr. 14, Mörsch , an Schulvormittagen abzugeben- Unterbringung von Asylbewerbern, insbesondere von alleinstehenden Männern
Oberbürgermeister Martin Hebich und Bürgermeister Andreas Schwarz bitten um Unterstützung und freuen sich über die Bereitschaft von Eigentümern und Vermietern Wohnraum, insbesondere für alleinstehende Männer, zur Verfügung zu stellen, um damit auch den Menschen, die vor Krieg oder politischer Verfolgung zu uns geflohen sind, ein Stück weit zu helfen und Solidarität zu zeigen.
Wer von freien Wohnungen Kenntnis hat oder eine Wohnung anbieten möchte wird gebeten, sich an die Stadt Frankenthal (Pfalz) zu wenden:
Bereich Familie, Jugend und Soziales
Frau Faß
Tel. 89-512 oder
per E-Mail an: familiejugendundsoziales@frankenthal.de
- In der Stadtbücherei Frankenthal
liegt ab sofort ein Faltblatt aus, in dem nützliche Links und Apps für Flüchtlinge und Helfer aufgelistet sind. Dieses ist auch online abrufbar: Faltblatt_Flüchtlinge
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, übermitteln Sie vorab das von Ihrem Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ an die Ausländerbehörde und vereinbaren einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- In der Regel wird die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung bitten.
- Wird die Beschäftigungserlaubnis erteilt, wird in der Regel ein entsprechender Eintrag auf der Aufenthaltsgestattung (unter „Nebenbestimmungen“) oder in einem Zusatzblatt vorgenommen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgestattung.
- Sie sind nicht verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und halten sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet auf.
- Sie sind verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, aber Ihr Asylverfahren wurde nicht innerhalb von neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen und sie kommen nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat.
- Sie kommen zwar aus einem sicheren Herkunftsstaat, aber haben Ihren Asylantrag vor dem 31. August 2015 gestellt.
- Ein Arbeitgeber hat Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz angeboten und das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausgefüllt.
- Die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.
- Ihr Arbeitslohn entspricht dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültige Aufenthaltsgestattung
- Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz), sofern vorhanden
- Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)
- Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Anträge / Formulare
- OZG "Aufenthaltstitel" Informationsblatt zur Datenverarbeitung Englisch
- OZG "Aufenthaltstitel" Informationsblatt zur Datenverarbeitung Serbisch
- Antrag auf Auflagenänderung
- OZG "Aufenthaltstitel" Informationsblatt zur Datenverarbeitung Deutsch
- OZG "Aufenthaltstitel" Informationsblatt zur Datenverarbeitung Russisch
- OZG "Aufenthaltstitel" Informationsblatt zur Datenverarbeitung Türkisch