Bürgersprechstunde

  • Leistungsbeschreibung

    Alle Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende