Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem E-Kennzeichen sind Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sofort zu erkennen und profitieren von verschiedenen Vorteilen. Zum Beispiel dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen in einigen Städten die Busspuren nutzen.

    Zu Fahrzeugen mit alternativem Antrieb gehören:

    • reine Batterieelektrofahrzeuge
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweise Brennstoffzellenfahrzeuge

    Die allgemeine Kennzeichenkombination erhält den Zusatz "E".

    Sie sind nicht verpflichtet, ein E-Kennzeichen zu beantragen. Auf Ihren Antrag teilt die Zulassungsbehörde Ihnen ein E-Kennzeichen zu. Sie können auch ein Wunschkennzeichen beantragen, sofern es verfügbar ist.

    Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befinden, oder Sie können die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    Sie müssen die Schilder fest und nach den gesetzlichen Regeln an Ihrem Fahrzeug anbringen. Andernfalls dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.

  • Voraussetzungen

    • Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle.
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Folgende Kennzeichenarten sind nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

    • Kurzzeitkennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen)

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