Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

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