Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Kinder unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung gemeinsam unterrichtet. Dadurch wird gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. bzw. 10. Klassenstufe möglich. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt. An der IGS können die Schülerinnen und Schüler jeden der folgenden Schulabschlüsse erreichen.

    • die Berufsreife (Hauptschulabschluss) nach Klasse 9
    • den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nach Klasse 10
    • den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder

    die Allgemeine Hochschulreife. Die Wahl des richtigen Schulabschlusses erfolgt dabei nicht zu früh. 
    Die mittlerweile flächendeckend ausgebauten Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz sind überwiegend vierzügige Schulen der Klassenstufen 5 – 10 mit einer gymnasialen Oberstufe (MSS)

  • Teaser

    Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich absolviert und Sie denken nun über die weitere, passende Schulform nach? Dann könnte das Konzept der Integrierten Gesamtschule eine Option für Sie und Ihr Kind sein.

  • Verfahrensablauf

    In den Klassenstufen 5 und 6 werden zur individuellen Förderung in einigen Unterrichtsstunden kleinere Lerngruppen meist in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik gebildet oder einige Unterrichtsstunden mit zwei Lehrkräften doppelt besetzt.

    Unterrichtsfächer an der Integrierten Gesamtschule

    1. Pflichtbereich:

    • Religion / Ethik
    • Deutsch
    • Englisch
    • Mathematik
    • Gesellschaftslehre
    • Naturwissenschaften: Biologie, Physik, Chemie
    • Musik, Bildende Kunst
    • Sport
    • Klassenrat

    2. Wahlpflichtbereich:

    • Bildungsgangübergreifende Wahlpflichtfächer aus den Themenfeldern:
    • Kommunikation und Medien, Künste, Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik (MINT), Ökonomie, Soziales, Sport und Gesundheit, Sprache (2. Fremdsprache Französisch oder Latein)

    3. Wahlfreier Bereich:

    • 3. Fremdsprache
    • andere Wahlfächer, z.B. Chor/Orchester, Sport, Arbeitsgemeinschaften
    • Förderunterricht

    Ab Klassenstufe 6 belegen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Neigung und ihren individuellen Stärken aus dem breiten Angebot im Wahlpflichtbereich ein Wahlpflichtfach bzw. die Kombination von zwei Wahlpflichtfächern, dieses Fach bzw. diese Fächer werden in der Regel bis zum Schulabschlussende in der Sekundarstufe beibehalten.

    Den unterschiedlichen Leistungsständen (Begabungen, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft) der Schülerinnen und Schüler wird durch eine Leistungsdifferenzierung auf mindestens zwei Anforderungsebenen in einzelnen Fächern (Englisch, Mathematik, Deutsch und später Chemie,  Physik und Biologie) Rechnung getragen. Damit ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung über den Schulabschluss getroffen.
    In den Fächern Gesellschaftslehre, Musik, Bildende Kunst und Sport, Religion oder Ethik  werden die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin im Klassenverband gemeinsam unterrichtet.

    Die gymnasialen Oberstufen der Gesamtschulen sind zum Teil als „Profil-Oberstufen“ organisiert. Sie setzen auf andere Weise Schwerpunkte und fördern insbesondere auch die in der Jahrgangsstufe 11 neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Alle integrierten Gesamtschulen bieten für Schülerinnen und Schüler ohne 2. Fremdsprache ab der Jahrgangsstufe 11 Unterricht in der neu einsetzenden Fremdsprache in Französisch, Latein oder Spanisch an.

  • Voraussetzungen

    Aufnahmebedingungen

    • Erfolgreicher Besuch der Grundschule
    • Geregeltes Auswahlverfahren (nach Leistungsgruppen gewichtetes Losverfahren), wenn die Zahl der Anmeldungen die der möglichen Aufnahmen übersteigt
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des für Bildung zuständigen Ministeriums.

  • Bemerkungen

    Neben den Integrierten Gesamtschulen gibt es auch einige Kooperative Gesamtschulen, die mit den eigenständigen Schularten Realschule plus und Gymnasium die pädagogischen Aufgaben eines Schulzentrums in einem besonderen organisatorischen Verbund erfüllen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Bildung zuständige Ministerium. Für individuelle Fragen zur Gesamtschule wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schule.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende