Geldwäschegesetz
Das Ziel des Geldwäschegesetzes ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form von Geldwäscheprävention zu verhindern. Dies dient dem Schutz der Unternehmen, nicht von Kriminellen zur Geldwäsche missbraucht zu werden, denn das kann den Ruf eines Unternehmens schädigen. Zudem richtet Geldwäsche einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an. Geldwäsche stellt eine Straftat dar.
Die Zuständigkeit der Geldwäscheaufsicht über Versicherungsvermittler, Immobilienmakler und Güterhändler liegt seit 1. Januar 2026 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Richten Sie bitte alle geldwäscherelevanten Anfrage und Meldungen dort hin.


