Perron-Kunstpreis

Perron-Kunstpreis

Der Perron Kunstpreis ist im Jahr 1981 zum ersten Mal ausgetragen worden. „Als Zeichen aktiver Künstlerförderung und mit dem Willen, dem kulturellen Leben Impulse zu geben, vergibt die Stadt Frankenthal (Pfalz) seit 1981 in Abständen von zwei bzw. drei Jahren den Perron-Kunstpreis und zwar im Wechsel für Grafik, Malerei, Plastik und Porzellan.“ 

Die Frankenthaler Familie Perron ist eine alteingesessene Familie, aus der eine Reihe bedeutender Persönlichkeiten hervorgegangen ist.

Die künstlerische Linie der Familie ist mit weit über Frankenthal hinaus bekannten Namen verbunden. Genannt seien hier z. B. Philipp Perron (1840–1907), der königliche Professor und Hofbildhauer von König Ludwig II. von Bayern, in dessen Werkstätten Arbeiten für die Königsschlösser Herrenchiemsee, Neuschwanstein und Linderhof entstanden, der Sänger Carl Perron (1858–1928), der bei seinen Auftritten, u. a. anlässlich der Festspiele in Bayreuth 1896 und 1897, stürmisch gefeiert wurde, und Walther Perron (1895–1970), der Maler und Bildhauer. Seine Werke schmücken Kirchen, Schulen und öffentliche Gebäude im In- und Ausland.

Der Perron-Kunstpreis der Stadt Frankenthal (Pfalz) wird im jährlichen Wechsel in den Sparten Porzellan, Malerei, Grafik und Plastik ausgerufen, wobei der Preis in der Sparte Porzellan auf Grund seiner Bedeutung für Frankenthal jeden zweiten Turnus bestimmt. 

Perron-Kunstpreis 2026 in der Sparte Porzellan

Ausschreibung

Der Perron-Kunstpreis wird in Form eines Haupt- sowie zweier Förderpreise vergeben. Er kann entsprechend einem Vorschlag der Jury auch auf mehrere Arbeiten verteilt werden, wobei für den Hauptpreis ein Betrag von 4.500 Euro sowie je 1.500 Euro für die zwei Förderpreise zur Verfügung stehen. Die Förderpreise werden an Künstler vergeben, die bei Einreichung der Werke nicht älter als 30 Jahre sind. Darüber hinaus erhalten die Preisträger die Möglichkeit in den Folgejahren im Kunsthaus Frankenthal auszustellen.

An der Ausschreibung können sich alle Künstlerinnen und Künstler aus ganz Deutschland sowie aus dem Europäischen Ausland beteiligen. Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes mit gleichzeitiger Ausstellungseröffnung am Freitag, 11. September 2026 im Kunsthaus Frankenthal statt.


  • Bewerbungsrichtlinien

    Es gelten die Richtlinien für den „Perron-Kunstpreis der Stadt Frankenthal (Pfalz) 2026“. Da eine Vorjurierung stattfindet, sind – bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Bereich Kultur und Sport, Nachtweideweg 1–7, 67227 Frankenthal (Pfalz) – bis spätestens 12. Juni 2026 (Datum des Poststempels, 24 Uhr) zunächst Fotos von den Werken in einer Größe von DIN A 4 mit der Bewerbung einzureichen. Von den Arbeiten bzw. der Gruppe sollte mindestens eine Gesamtaufnahme vorliegen. Auf der Rückseite der Fotos sind laufende Nummer und jeweiliger Titel entsprechend der Bewerbung zu vermerken. Auf den Fotos dürfen keine Angaben gemacht werden, die auf den Bewerber schließen lassen. Die eingereichten Fotos werden nicht zurückgeschickt! Die Vorjurierung anhand der eingereichten Fotos ist auf den 01. Juli 2026 terminiert. Die Künstler, deren Werke in die Endausscheidung kommen, werden nach der Vorauswahl schriftlich benachrichtigt und zur Anlieferung der Originalkunstwerke aufgefordert. Die Originalkunstwerke werden in wiederverwendbarer, stabiler Verpackung erwartet. Die Porzellan-Objekte selbst sollten in Schaumstoff, Luftpolsterfolie und Seidenpapier gepackt sein. Die Arbeiten müssen so beschaffen sein, dass sie einem mehrfachen Ein- und Auspacken standhalten. Sie können am 24. August 2026 persönlich, nach vorheriger Absprache unter der Telefonnummer 06233 89-456 von 11 bis 17 Uhr, im Kunsthaus Frankenthal, Mina-Karcher-Platz 42a abgegeben werden. Eine Einsendung per Post ist nicht möglich!

    Richtlinien

    Die Stadt Frankenthal (Pfalz) vergibt den Perron-Kunstpreis in der Sparte Porzellan im Abstand von drei Jahren.

    • Das Thema für die Sparte Porzellan lautet „Flowerpower“
    • Die Dotierung beträgt insgesamt 7.500 €. Für den Hauptpreis 4.500 €, zusätzlich für zwei Förderpreise je 1.500 €.          In  begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von den Einzeldotierungen abweichen. Die Förderpreise werden an      Künstler vergeben, die bei Einreichung der Werke nicht älter als 30 Jahre sind. 
    • Die Höchstzahl der einzureichenden und ausstellungsfertigen Werke ist je Teilnehmer auf zwei Werke begrenzt.          Darunter darf höchstens eine Gruppe sein, die aus bis zu drei Teilen bestehen darf. Die Gruppe ist in der                      Anmeldung unter einer Nummer anzugeben. Jede Einreichung muss eine kurze Beschreibung der Werke, die                verwendete Technik und Materialien sowie eine Künstlerbiografie enthalten. Notwendige handwerkliche                        Hilfestellung durch Dritte ist zulässig. Die Werke dürfen nicht älter als drei Jahre und noch nicht bei anderen        Wettbewerben prämiert sein. Für jedes Werk muss der Verkaufspreis in EURO angegeben sein. Alle                              eingereichten Werke sollen so dimensioniert sein, dass sie mit vertretbarem Aufwand präsentiert werden können.      Dabei sollte die max. Höhe von 40 cm und ein Durchmesser von 30 cm nicht überschritten werden.                      Kunstwerke die dieses Maß überschreiten, werden nicht zugelassen. 

      Die Werke dürfen nicht signiert sein. Bei bereits signierten Werken ist der Namenszug in geeigneter Weise                      abzudecken.

    • An- und Abtransport der Werke gehen zu Lasten und auf Risiko des Bewerbers. Für die Zeit der Überlassung der          Werke schließt die Ausloberin eine Versicherung in Höhe des angegebenen Verkaufspreises ab. Eine über diesen          Betrag hinaus gehende Haftung wird nicht übernommen. Befinden sich die Werke drei Monate nach Ausstellungsende noch immer im Kunsthaus Frankenthal, so gehen sie in das Eigentum des Veranstalters über. 
    • Bewerbungen sind nur mit dem im Internet zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen, der vollständig ausgefüllt  und unterschrieben sein muss, sowie beigefügten DIN A4 Fotografien der Werke* zulässig. Mit der Einreichung          erkennen die Teilnehmer diese Richtlinien an. Die Teilnahme unter einem Pseudonym ist nicht erlaubt. 
    • Über die Verleihung des Perron-Kunstpreises entscheidet eine Jury unter Vorsitz des Oberbürgermeisters. 
    • In der Hauptjurierung am 2. September 2026 werden die Preisträger ermittelt. Die Ausstellung wird mit der Preisverleihung am 11. September 2026 eröffnet. 
    • Die Werke, die in die Endausscheidung gekommen sind, werden grundsätzlich im Kunsthaus Frankenthal in einer        Ausstellung vom 12. September bis 11.Oktober 2026 gezeigt.
    • Die Ausstellung ist eine Verkaufsausstellung. Die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) erhebt keine Provision. Wird      eine Arbeit während der Ausstellung verkauft, darf sie erst zum Ausstellungsende dem Käufer übergeben werden.      Verkäufe werden direkt zwischen dem Künstler und dem Käufer geregelt. 
    • Die Abholung der Werke erfolgt am 12. Oktober 2026 nach vorheriger persönlicher Absprache.
  • Jury

    Karin Bille
    ehemalige Leiterin Beratungsstelle Formgebung, Mainz

    Sebastian Scheid
    Keramiker und Perron-Preisträger Porzellan 2020

    Dr. Maria Lucia Weigel                                                                                                                                                                        Leiterin Erkenbert-Museum Frankenthal

    Dr. Nicolas Meyer
    Oberbürgermeister und Kulturdezernent der Stadt Frankenthal 

    Die Jurybesetzung kann sich ändern.

  • Weitere Infos

    *Angabe des Fotografen:
    Die Vorjurierung der Werke, mit denen sich die Künstler zum Perron-Preis bewerben, erfolgt anhand von einzureichenden Lichtbildern (Ziffer 3 der Ausschreibungsrichtlinien). 

    Nicht immer ist der Künstler auch Fotograf der eingereichten Lichtbilder. Lichtbilder/ Fotoaufnahmen sowie alle anderen „Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst“ zählen zu den „persönlich geistigen Schöpfungen“ und sind durch das Urheberrechtsgesetz, § 2 Abs.1 und 2 UrhG, geschützt. 

    Zur Einreichung und somit zur Teilnahme am Perron-Kunstpreis muss der Bewerber das entsprechende Nutzungsrecht an der eingereichten Fotografie innehaben. Mit Teilnahme am Kunstpreis erhält die Ausloberin das Recht, eingereichtes Bildmaterial für Veröffentlichungen und Werbezwecke zu nutzen.

  • Datenschutz

    Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, seit dem 25.05.2018 gilt mit der europäischen Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue EU-DSGVO als auch entsprechende nationale Regelungen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der Informationspflicht nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO bei der Erhebung personenbezogener Daten werden Sie daher auf Folgendes hingewiesen:

    Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Dauer der Speicherung 
    Bei Ihrer Bewerbung um den Perron Kunstpreis Porzellan 2026 werden Ihre freiwillig angegebenen personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bezeichnung und Format der Einsendungen) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet. Die Daten werden notwendigerweise erhoben, um - Sie bei Rückfragen zur Bewerbung zu kontaktieren, - Sie mit aktuellen Informationen zum Wettbewerb zu versorgen, - das Juryverfahren vorzubereiten und durchzuführen, - den Wettbewerb zu dokumentieren. Durch die Einsendung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) ein. Ihre Daten werden weder hausintern weitergeleitet noch erfolgt eine Weiterleitung zu kommerziellen bzw. nicht kommerziellen Zwecken an Dritte. Eine Speicherung Ihrer Daten erfolgt bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Bereich Kultur und Sport nur für die Projektlaufzeit, längstens jedoch bis zur Ausschreibung des nächsten Perron Kunstpreises Porzellan, es sei denn, Sie haben sich vorzeitig aus dem Verteiler löschen lassen. Dies können sie dem Verantwortlichen jederzeit mitteilen. Darüber hinaus können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

    Kontaktdaten des Verantwortlichen

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Perron-Kunstpreis 

in der Sparte Porzellan

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2014

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2005

2002




Perron-Kunstpreis

in der Sparte Malerei

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2013 

1996 

1985

Perron-Kunstpreis

in der Sparte Plastik

2019  

1999 

1991

1985

Perron-Kunstpreis

in der Sparte Grafik

2025

2016

1993

Frankenthaler Theaterpreis

2024 pausierte der Perron Kunstpreis, stattdessen fand 2024 die Verleihung des 
 Frankenthaler Theaterpreises statt. 

2024 pausierte der Perron Kunstpreis 

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