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Einbürgerung

Einbürgerung

Haben Sie schon darüber nachgedacht, sich einbürgern zu lassen?

Hier erhalten Sie auf einen Blick alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung. 

In den Quick-Links können Sie darüber hinaus einen Quickcheck machen, der Sie danach zum Onlineantrag führt. Auch stehen Ihnen unsere Einbürgerungslotsen mit Rat und Tat zur Seite. 


Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen auf Grundlage des § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllen:

  • Identität und Staatsangehörigkeit

    Ihre Identität muss zweifelsfrei feststehen. 

    Zugelassene Nachweise: 

    1. Ein Nationalpass (Achtung: ein Reiseausweis für Ausländer ist kein Nationalpass) oder
    2.  eine nationales Identitätsdokument (z.B. ID-Card)

    Im Einzelfall können auch abgelaufene Dokumente anerkannt werden (z.B. bei anerkannten Flüchtlingen)

    Wichtig: 

    Die Beschaffung von Dokumenten liegt in Ihrer Verantwortung. Auch anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten ist eine Passbeschaffung beim zuständigen Konsulat zumutbar. Als zumutbar gilt auch z.B. Familienmitglieder oder Anwälte mit der Beschaffung zu beauftragen. 

  • Sicherer Aufenthaltsstatus

    Sie müssen einen sicheren Aufenthaltsstatus besitzen: 

    • Niederlassungserlaubnis oder
    • Aufenthaltserlaubnis oder
    • Blaue Karte EU oder
    • Freizügigkeitsberechtigte Bürger*in der Europäischen Union

    Mit folgenden Aufenthaltstiteln können Sie nicht eingebürgert werden: 

    • § 16 a
    • § 16 b
    • § 16 d
    • § 16 e
    • § 16 f
    • § 17
    • § 18 f
    • § 19
    • § 19 b
    • § 19 e
    • § 20
    • § 22
    • § 23 Abs. 1
    • § 23 a
    • § 24
    • § 25 Abs. 3
    • § 25 Abs. 4
    • § 25 Abs. 4 a und b
    • § 25 Abs. 5
    • § 104 c
  • Aufenthaltszeiten

    Sie benötigen einen rechtmäßigen und gewöhnlichen fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland.

    Gewöhnlicher AufenthaltDie Zeiten, die Sie sich tatsächlich in Deutschland aufhalten.
    Rechtmäßiger AufenthaltIn dieser Zeit besitzen Sie einen Aufenthaltstitel und der Aufenthalt in Deutschland war erlaubt (z.B. durch einen Aufenthaltstitel oder für Unionsbürger*innen durch das Freizügigkeitsrecht).
    GestattungszeitenKönnen angerechnet werden, sofern im Asylverfahren entweder der subsidiäre Schutzstatus, die Flüchtlingseigenschaft oder er Asylstatus anerkannt wurden.

    Achtung

    • Duldungszeiten können nicht anerkannt werden! 
    • Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder können unter Umständen nach 3 Jahren mit/eingebürgert werden


  • Bekenntnis und Loyalitätserklärung

    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung:

    Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen und erklären, dass Sie keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen oder in der Vergangenheit unterstützt haben.

    Verfassungsfeindliche Betätigungen und die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung schließen die Einbürgerung aus. Mit Hilfe des Verfassungsschutzes wird dies genau geprüft.

    Bitte bedenken Sie, dass antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Garantie der Menschenwürde des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes verstoßen.

    Wichtig:

    Frühere verfassungsfeindliche Tätigkeiten und Überzeugungen können dazu führen, dass Ihnen eine Einbürgerung verwehrt wird, wenn Sie nicht glaubhaft darlegen können, dass Sie diese Überzeugungen aufgegeben haben.

    Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands

    Mit dem Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, erklären Sie insbesondere Ihre Bereitschaft zum Schutz jüdischen Lebens. Außerdem bekennen Sie sich zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    Loyalitätserklärung

    Die Loyalitätserklärung ist mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis. Um uns hiervon überzeugen zu können, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe der Erklärung. Hierbei werden Ihnen einige Fragen zum Inhalt gestellt. Den Fragenkatalog erhalten Sie mit der Einladung zum Termin, sodass Sie sich in Ruhe vorbereiten können. 

    Die Loyalitätserklärung steht hier in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, auch dies soll Ihnen die Vorbereitung erleichtern. 

  • Sprachkenntnisse

    Die Kenntnisse der deutschen Sprache können Sie folgendermaßen nachweisen:

    • Zertifikat Deutsch: mindestens B1 oder
    • Mindestens Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger oder höherer Schulabschluss) absolviert an einer deutschen allgemeinbildenden Schule oder
    • Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) oder
    • Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder
    • 4-jähriger Besuch einer allgemeinbildenden deutschen Schule mit Erfolg (Versetzung in nächsthöhere Klasse).


  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

    Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland weisen Sie mit folgenden Nachweisen nach: 

    • Erfolgreich bestandener Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland (mit mind. 17 Punkten bestanden) oder
    • Abschluss einer deutschen Hauptschule oder höherer Schulabschluss oder
    • Mindestens Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger oder höherer Schulabschluss) absolviert an einer deutschen allgemeinbildenden Schule oder
    • Abschluss eines Studiums an einer deutschen Universität oder Hochschule in den Studiengängen: Rechts-, Verwaltungs-, Politik-, Gesellschafts- & Sozialwissenschaften sowie Lehramt.


  • Einkommen

    Für eine Einbürgerung müssen Sie in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienmitglieder eigenständig zu sichern. Sie dürfen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II / SGB XII (Bürgergeld oder Sozialhilfe) haben. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie die Leistungen tatsächlich beziehen oder nur einen Anspruch darauf hätten.  

    Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht eine Nachhaltigkeitsprognose vor, die Ihre letzten 10 Arbeitsjahre umfasst und einen Ausblick in die Zukunft wirft. 

    Ausnahme

    • Gastarbeiter (bis 30.06.1970 angeworben) oder 
    • Vertragsarbeiter (bis 13.06.1990 in der ehemaligen DDR angeworben)
  • Straftaten und Verurteilungen

    Sie dürfen nicht verurteilt sein bzw. darf kein laufendes Strafverfahren gegen Sie laufen. Hierunter fallen auch Verurteilungen im Ausland. 

    Ausnahmen bestehen nur bei geringfügigen Straftaten (z.B. Strafen nach dem Jugendstrafgesetz) 

    Achtung

    • Verurteilungen wegen rassistischer, fremdenfeindlicher, antisemitischer oder menschenverachtender Beweggründe schließen eine Einbürgerung aus! 
  • Antragstellung

    Ihren Antrag können Sie ausschließlich mit Termin oder online stellen. 

    Termine können Sie online hier buchen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass derzeit die Nachfrage die Terminmöglichkeiten übersteigt. 

    Zum Termin bringen Sie den ausgefüllten Antrag ohne Unterschrift mit. Die Unterschrift erfolgt vor Ort. Die Grundsätzlich notwendigen Unterlagen können Sie in der Seitenbox herunterladen. 

    Alternativ können Sie Ihren Antrag online stellen. Den Link finden Sie in der Seitenbox. 

  • Gebühren

    • 255,00 Euro für jeden Antragsteller (eigener Antrag ab 16 Jahre)
    • 51,00 Euro für jedes minderjährige Kind bis 16, das mit einem Elternteil eingebürgert wird. 
    • Die Gebühr kann bei einem der Termine vor Ort beglichen werden (bar oder mit Karte). 

    Wichtig: 

    Bitte beachten Sie, dass der Antrag ab Antragstellung gebührenpflichtig ist. Gebühren entstehen auch bei einer Ablehnung. 

  • Einbürgerung

    Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde im Rathaus durch Herrn Bürgermeister Bernd Knöppel. 

    In der Regel finden vier Termine im Jahr statt. 

    Unterstützt werden wir hierbei durch Talente der Städtischen Musikschule, häufig erhalten wir auch Besuch von der amtierenden Miss Strohhut. 

    Schauen Sie gerne bei unserer Galerie in den Quicklinks vorbei. 

Hilfe zur Barrierefreiheit

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