Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer betont: „Wir schaffen damit Ordnung, Klarheit und Verlässlichkeit – aber auch Chancen. Unsere Innenstadt soll ein Ort bleiben, an dem Handel, Gastronomie und Aufenthalt nebeneinander funktionieren – gepflegt, einladend und lebendig.“
Die bisherige Satzung war in ihren Grundzügen mehr als 40 Jahre alt. Die nun verabschiedete Neufassung reagiert auf aktuelle Entwicklungen – von Außengastronomie über Stadtmobiliar bis hin zur Werbung im öffentlichen Raum – und setzt klare, verlässliche Regeln. Dabei geht es, so Meyer, nicht um Einschränkungen, sondern um gemeinsame Verantwortung: „Wir regulieren nicht, um zu bremsen, sondern um zu ermöglichen – im Sinne von Maß und Mitte.“
Mehr Übersicht, mehr Pflege, mehr Aufenthaltsqualität
Die neuen Gestaltungsrichtlinien sorgen künftig für ein ruhigeres, harmonischeres Stadtbild, ohne die individuelle Handschrift der Betriebe einzuschränken.
Was ändert sich konkret?
- Außengastronomie
Möblierung, Beschattung und Einfriedungen sollen aufeinander abgestimmt sein. Uneinheitliches oder beschädigtes Mobiliar wird durch gepflegte, hochwertige Ausstattung ersetzt. Sonnenschirme entfallen bei Warenauslagen, um Barrieren zu vermeiden; stattdessen werden Markisen empfohlen.
- Warenauslagen
Sie dürfen nur noch direkt entlang der eigenen Geschäftsfront stehen. Warenauslagen müssen künftig nach unten hin eingefasst sein, dies soll nicht nur der Optik dienen, sondern an erster Stelle auch die Barrierefreiheit fördern, v.a. für Menschen, die mit Taststock unterwegs sind.
- Kundenstopper
Aus Gründen der Barrierefreiheit und des geordneten Erscheinungsbilds werden Kundenstopper in der Kerninnenstadt nicht mehr erlaubt; zuletzt standen dort über 70 Aufsteller in unterschiedlicher Gestaltungsart. In anderen Zonen gelten strenge Qualitätsvorgaben.
- Pflegezustand wird rechtlich relevant
Verwahrloste oder dauerhaft verschmutzte Warenauslagen und Möblierung können künftig zum Widerruf der Sondernutzung führen.
Als Kompensation für die mit der neuen Sondernutzungssatzung und Gestaltungsrichtlinie verbundenen Anpassungsbedarfe für die Gewerbetreibenden hat die Verwaltung entschieden, die Sondernutzungsgebühren nicht zu erhöhen. Außerdem stellt sie Möglichkeiten der Kooperation mit der Wirtschaftsförderung in Aussicht, wenn ein Beitrag zur optischen Aufwertung der Innenstadt geleistet werden will (bspw. in Form von Blumenkübel oder ähnlichem).
- Plakatierung: Einheitlich, sauber, lesbar
Besonders sichtbar wird die Reform im Bereich der Plakatierung.
Künftig gilt: Plakate dürfen ausschließlich in städtischen Wechselrahmen angebracht werden, im einheitlichen Format DIN A0. Die maximale Aushangdauer beträgt zwei Wochen. Die Standorte werden deutlich reduziert, durch die neuen Rahmen entfallen unschöne Kabelbinder und Klebereste. Die Beschaffung erfolgt zentral durch die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing, die Pflege und Vergabe der Rahmen erfolgt im ersten Schritt durch den Bereich Bürgerdienste, Ordnung und Umwelt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing. In der Phase bis zur Installation und Inbetriebnahme der Palaktiervorrichtungen gilt weiterhin die derzeitige Regelung: pro Veranstaltung maximal 30 Standorte, die doppelseitig bespielt werden, also maximal 60 Plakate pro Veranstaltung.
Dr. Nicolas Meyer: „Das bisherige Durcheinander entlang der Ring- und Einfallstraßen wird der Vergangenheit angehören. Das neue System sorgt für Ordnung, Lesbarkeit und ein gepflegtes Gesamtbild. Außerdem wird die Verkehrssicherheit erhöht.“
Baustein für ein schöneres Frankenthal
Die neue Sondernutzungssatzung ist Bestandteil einer umfassenden Attraktivierung des städtischen Erscheinungsbildes, das die Stadt seit Anfang 2024 schrittweise umsetzt. Dazu gehören:
- die Grundreinigung der Fußgängerzone
- die Überarbeitung der Beschilderung, beispielsweise in der Fußgängerzone
- eine geplante Werbeanlagensatzung
- Maßnahmen zur Grünpflege und zur Verbesserung der Radverkehrsführung
- Zusätzliche Begrünungs- und Sitzelemente in der Innenstadt
„Wir machen das nicht alles auf einmal, sondern Schritt für Schritt – aber jedes Projekt zahlt auf dasselbe Ziel ein: Frankenthal schöner, klarer und lebenswerter zu machen.“, so Meyer.
Gemeinsamer Prozess
Die Neufassung entstand in engem Austausch mit den Fraktionen des Stadtrats, den Beiräten, dem Einzelhandel, der Gastronomie und weiteren Innenstadtakteuren. Auch Ergebnisse aus Innenstadtwerkstatt, Fußverkehrscheck und weiteren Beteiligungsformaten flossen ein.
„Diese Satzung ist das Ergebnis vieler Gespräche und eines echten Miteinanders“, betont der Oberbürgermeister. Er dankte allen Beteiligten – von der Wirtschaftsförderung über die Beiräte bis zu engagierten Bürgerinnen und Bürgern.
Übergangsregelung und Information
Für Handel und Gastronomie gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, damit sich alle Betriebe gut auf die neuen Regelungen einstellen können. Die Stadt wird in den kommenden Wochen umfassend informieren – online, mit Informationsmaterial und persönlichen Ansprechpartnern.
„Die neue Satzung ist kein bürokratisches Projekt, sondern eine Einladung, unser Frankenthal weiter zu verschönern.“, so Oberbürgermeister Meyer.



