Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter auszubauen und einen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen zu leisten.
So funktioniert‘s
Gefördert wird die Installation von Balkon-PV-Anlagen, die aus einem Photovoltaikmodul, Wechselrichter, Verbindungskabel mit Stecker sowie Halterung bestehen und ab dem 1. Mai neu angeschafft werden. Die Anlage muss mindestens fünf Jahre betrieben und den geltenden technischen sowie normativen Anforderungen entsprechen.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sowie Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Frankenthal. Bei Mietverhältnissen ist eine Einverständniserklärung des Vermieters erforderlich.
Dem Antrag, der auf www.frankenthal.de/klimaschutz verfügbar ist, beigelegt werden müssen: der Kaufbeleg der steckerfertigen PV-Anlage, ein Foto der montierten Anlage, der Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister, eine Kopie des Personalausweises und bei Mietverhältnissen zusätzlich die Einverständniserklärung des Vermieters. Bei Kombination mit anderen Förderprogrammen ist der Nachweis über Art und Höhe der weiteren Förderung erforderlich. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



