Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
    • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
      • bisheriger Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)

    Bei vorzeitiger Beantragung (max. 8 Wochen vor der Eheschließung), benötigen Sie zur Antragstellung ebenfalls das Formular für die Voranmeldung zur Eheschließung.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

    Frist: 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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