Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
 - Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
 - Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
 - Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde
 
Anträge / Formulare

