Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
Leistungsbeschreibung
Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie
- nach Deutschland nachziehen und
 - sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
 
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
- "eingetragene Lebenspartnerschaften " im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
 - nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen
 
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
 - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
 - Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
 - Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
 - 
  Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine 
  
- Niederlassungserlaubnis,
 - Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
 - Aufenthaltserlaubnis und
 - ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
 
 - 
  bei Ehegattennachzug zusätzlich: 
  
- Mindestalter beider Eheleute: 18 Jahre
 - einfache Deutschkenntnisse des oder der Nachziehenden
 
 - 
  bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich: 
  
- Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
 - Beherrschen der deutschen Sprache oder Vorliegen einer positiven Integrationsprognose (z.B. aufgrund Abstammung aus einem deutschsprachigen Elternhaus oder Besuch einer deutschsprachigen Schule) oder
 - Vorliegen eines besonderen Härtefalls
 
 
Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
 - Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
 - Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
 - Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
 - Nachweis des Aufenthaltstitels Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds
 - Nachweis über ausreichenden Wohnraum
 - Nachweis der Familienzugehörigkeit (z.B. Geburts- und Eheurkunden, Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
 - 
  bei Ehegattennachzug zusätzlich: 
  
- Nachweis des Mindestalters beider Eheleute
 - Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen der nachziehenden Person
 
 - 
  bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich: 
  
- Nachweis der Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
 - Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder einer positiven Integrationsprognose oder
 - Nachweis eines besonderen Härtefalls
 
 
Hinweis: Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen.
Welche Gebühren fallen an?
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
 - Geltungsdauer über ein Jahr: 110 Euro
 - Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 Euro
 - Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 Euro
 
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Jugendliche ausländische Staatsangehörige, die
- in Deutschland aufgewachsen oder
 - im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,
 
können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Der Nachzug von Familienmitgliedern von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das bedeutet:
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
 - Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht
 
Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) .
Anträge / Formulare

