Passdokument bei Verlust des Reisepasses im Ausland beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei
- vollständig ausgefüllte Antragsformular
-
aktuelles biometrisches Lichtbild:
- Passformat (45 x 35 mm)
- Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- in der Regel ohne Kopfbedeckung
- ohne Bedeckung der Augen
-
Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel:
- ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweis
- eine Kopie davon
- ein ausländischer Reisepass oder Personalausweis
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 52,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlGebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.Gebühr: 60,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlGebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.Welche Fristen muss ich beachten?
Der Reiseausweis als Passersatz ist für die Dauer der Reise, höchstens aber 1 Monat gültig.
Geltungsdauer: 1-31 Tage
Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr lang gültig.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bei Neuausstellung für Antragstellende unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bei Neuausstellung für Antragstellende ab 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.