Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenthal (Pfalz)
  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung 
    • regelmäßige Auskunft ist Pflicht, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen
    • Beispiele für Änderungen: 
      • Kind lebt nicht mehr bei der alleinerziehenden Person
      • alleinerziehender Elternteil zieht um 
      • alleinerziehender Elternteil heiratet
      • Zusammenzug mit anderem Elternteil
      • anderer Elternteil zahlt Unterhalt
      • anderer Elternteil ausfindig gemacht
      • anderer Elternteil ist gestorben
      • Kind ist gestorben
      • Kind beendet die Schule
      • verändertes Einkommen des Kindes, wenn dieses nicht mehr zur Schule geht
    • Änderungen sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) bekannt zu geben
    • Meldung an andere Behörden genügt nicht
    • zuständige Stelle: Unterhaltsvorschussstelle
  • Urheber

    Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

  • Typisierung

    2/3

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

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    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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