„Wir möchten unseren Gewerbetreibenden möglichst viel Raum für eigene Ideen und eine attraktive Präsentation ihrer Angebote geben. Gleichzeitig soll unsere Innenstadt ein gepflegter, einladender und für alle gut nutzbarer Ort sein. Unser Leitgedanke ist größtmögliche individuelle Gestaltungsfreiheit innerhalb eines verbindlichen Qualitätsrahmens“, erklärt Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Nicolas Meyer.
Mehr Möglichkeiten für mobile Werbeträger – mit klaren Qualitätsstandards
Gewerbetreibende sollen künftig wieder die Möglichkeit erhalten, unmittelbar vor ihren Geschäften mit mobilen Werbeträgern auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Dabei setzt die Stadt auf verbindliche Anforderungen an Standort, Größe, Gestaltung und Zugänglichkeit.
Grundsätzlich ist ein mobiler Werbeträger je Geschäftsbetrieb vorgesehen, wobei entsprechende Werbeträger auf unmittelbar vorgelagerten privaten Flächen berücksichtigt werden. Die Größe ist grundsätzlich auf DIN A1 begrenzt.
Entscheidend ist insbesondere der Standort: Mobile Werbeträger sind entlang der Hausfassaden auf den dafür vorgesehenen Flächen aufzustellen. So bleiben die Bewegungsflächen für Fußgängerinnen und Fußgänger frei und das Straßenbild übersichtlich.
Auch an die Gestaltung werden klare Anforderungen gestellt. Mobile Werbeträger müssen standsicher, sauber, gepflegt und für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erkennbar sowie mit dem Langstock ertastbar sein. Aufsätze und zusätzliche Anbauten sind ebenso ausgeschlossen wie grelle Neonfarben, beleuchtete oder bewegliche Werbung, Beachflags und überdimensionierte Werbefiguren.
„Wir eröffnen zusätzliche Möglichkeiten, aber mit klaren Spielregeln. Entscheidend ist, dass mobile Werbeträger hochwertig gestaltet, gepflegt und sicher aufgestellt werden. Sie gehören entlang der Fassaden und auf die dafür vorgesehenen Flächen – damit die Wege frei bleiben und sich die Werbung in ein ansprechendes Stadtbild einfügt. Unser Anspruch ist eine lebendige Innenstadt mit Qualität und Augenmaß“, betont Meyer.
Individuelle und attraktive Warenpräsentationen
Auch bei der Präsentation von Waren möchte die Stadt den Gewerbetreibenden Raum für Kreativität und individuelle Ideen eröffnen.
Dabei können bereits kleine, geschmackvoll gestaltete Arrangements eine große Wirkung entfalten: Zwei kleine Stühle mit einem passenden Tischchen, auf dem ausgewählte Produkte ansprechend präsentiert werden, können beispielsweise einen einladenden Akzent vor einem Geschäft setzen. Ebenso können hochwertige Warenständer oder kleine Präsentationstische das Einkaufserlebnis bereichern.
Für bestimmte Warengruppen wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften sowie Post- und Grußkarten sind besondere Präsentationsmöglichkeiten vorgesehen.
Zugleich bleiben die Qualitätsanforderungen verbindlich. Waren wie Koffer und Taschen sind auf geeigneten Präsentationsmöbeln anzuordnen. Das unmittelbare Abstellen von Waren auf dem Boden sowie die Nutzung von Transportpaletten oder Rollcontainern als Präsentationsflächen sind unzulässig.
„Die Vielfalt unserer Geschäfte macht eine lebendige Innenstadt aus. Wir möchten kreative, hochwertige und individuelle Warenpräsentationen fördern, die zum Entdecken und Einkaufen einladen. Gleichzeitig prägt jede Auslage auch den öffentlichen Raum, den wir gemeinsam nutzen. Deshalb gehören Gestaltungsfreiheit und Qualitätsstandards für uns zusammen“, so Meyer.
Ein ergänzender Beispielskatalog mit gelungenen Lösungen aus anderen Städten soll praktische Anregungen geben.
Zusätzliche Spielräume für die Außengastronomie
Auch für die Gastronomie eröffnen die Regelungen weitere Möglichkeiten. Insbesondere in ausgewiesenen Bereichen der Speyerer Straße und der Bahnhofstraße können die räumlichen Gegebenheiten genutzt werden, um attraktive gastronomische Außenflächen zu ermöglichen.
Wo die Straßenbreite es zulässt, sind im Rahmen der ausdrücklich geregelten Ausnahmen auch abweichende Wegeführungen möglich. Voraussetzung bleibt, dass sichere, ausreichend breite und zumutbare Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger erhalten bleiben.
Sichere Wege für alle: 1,50 Meter bleiben der Grundsatz
Ein besonders wichtiger Bestandteil der Sondernutzungssatzung ist die durchgängige, grundsätzlich mindestens 1,50 Meter breite und hindernisfreie Bewegungsfläche in der gesamten Innenstadt.
Sie kommt Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Sehbeeinträchtigungen ebenso zugute wie Familien mit Kinderwagen und allen anderen Fußgängerinnen und Fußgängern. Ob mobile Werbeträger, Warenauslagen oder Außengastronomie: Dieser Grundsatz ist bei der Nutzung öffentlicher Flächen grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmen sind auf bestimmte, ausdrücklich geregelte Situationen begrenzt.
„Eine lebendige Innenstadt und sichere, möglichst barrierearme Wege gehören für uns zusammen. Die 1,50 Meter breite Bewegungsfläche ist dabei ein zentraler Maßstab. Zusätzliche Möglichkeiten eröffnen wir dort, wo die örtlichen Verhältnisse dies unter Wahrung sicherer und zumutbarer Wege erlauben“, betont Meyer.
Gemeinsam entwickelte Lösungen
Der Weiterentwicklung ging ein umfangreicher Austausch voraus. In der Frankenthaler Innenstadtwerkstatt, im Gespräch mit der Industrie- und Handelskammer und in gemeinsamen Workshops wurden die Perspektiven von Handel, Gastronomie, Beiräten, politischen Fraktionen und Verwaltung zusammengeführt. Der vorliegende Entwurf wurde im Wesentlichen in diesem Prozess erarbeitet.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat zu einzelnen Ausnahmen Bedenken geäußert und kann nicht alle Regelungen mittragen.
„Die Belange von Menschen mit Behinderungen haben für uns einen hohen Stellenwert. Ebenso berücksichtigen wir die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten unserer Unternehmen und die Attraktivität der Innenstadt. Diese berechtigten Interessen sorgfältig abzuwägen und tragfähige Lösungen zu finden, ist unsere gemeinsame Aufgabe“, erklärt Meyer.
Beratung und Orientierung für Gewerbetreibende
Wer seinen Außenbereich neu gestalten, einen mobilen Werbeträger aufstellen oder Waren ansprechend präsentieren möchte, kann sich frühzeitig an die städtische Wirtschaftsförderung und das Stadt- und Citymarketing wenden. Dort erhalten die Betriebe Orientierung zu den Gestaltungsmöglichkeiten und den zuständigen Stellen für erforderliche Genehmigungen.
„Mir ist wichtig, dass unsere Gewerbetreibenden die neuen Möglichkeiten kennen und nutzen können. Wer investieren oder seine Außenflächen attraktiver gestalten möchte, soll frühzeitig wissen, welche Anforderungen gelten und an wen er sich wenden kann“, so Meyer.
Die Stadt setzt dabei auf klare, langfristig verlässliche Rahmenbedingungen. Die Sondernutzungsgebühren bleiben unverändert; sie wurden zuletzt im Jahr 2011 angepasst.
Innenstadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe
Die Weiterentwicklung der Sondernutzungsregelungen ist Teil der umfassenden Innenstadtstrategie. Neue Pflanzgefäße, Sitzgelegenheiten, zusätzliche Reinigungsmaßnahmen und die derzeit im Aufbau befindlichen Spielmöglichkeiten für Kinder und Familien verbessern die Aufenthaltsqualität. Weitere Impulse setzen die Frankenthaler Stadtgärten, das Förderprogramm „HeimatLaden Frankenthal“, Veranstaltungen und die Entwicklung einer gemeinsamen Dachmarke und Tourismusstrategie.
Auch zahlreiche private Investitionen tragen zur Entwicklung bei, darunter die geplante Modernisierung des Hotels Central und Investitionen im City Center.
„Die Attraktivität unserer Innenstadt ist eine gemeinsame Verantwortung. Die Stadt investiert in öffentliche Räume und schafft verlässliche Rahmenbedingungen. Unsere Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer leisten mit ihren Angeboten, Investitionen und gepflegten Außenbereichen einen ebenso wichtigen Beitrag. Gemeinsam wollen wir Frankenthal als Einkaufs-, Erlebnis- und Begegnungsort weiter stärken“, erklärt Meyer.
Der Oberbürgermeister dankt allen Beteiligten aus Handel, Gastronomie, Beiräten, Politik und Verwaltung für den konstruktiven Austausch, insbesondere dem Team um Dr. Matthias Kattler und Jessica Köchling.



