Straßenverkehr bei Nacht

Personenbeförderung Konzession Taxen-/Mietwagengenehmigung

Onlinedienst Personenbeförderung Konzession für Taxen- /Mietwagengewerbe

Für die Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung mit Taxen bzw. Mietwagen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers
  • Fachliche Eignung
  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes


Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf die Erteilung einer Taxi- / Mietwagen oder KOM-Konzession notwendig:

  1. Kopie des Personalausweises
  2. fachlicher Eignungsnachweis (Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer als Nachweis der fachlichen Eignung). Alternativ kann eine mindestens 5-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, bei Taxi- und Mietwa-genunternehmen eine 3-jährige Tätigkeit ausreichen
  3. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Wohnsitzgemeinde, des zust. Finanzamtes und der Stadtkasse Frankenthal über steuerliche Zuverlässigkeit, der Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft Verkehr & der deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn/See
  5. aktuelles Führungszeugnis
  6. Gewerbeanmeldung
  7. Gewerbezentralregisterauszug


Bei der Antragsstellung muss außerdem der künftige Betriebssitz mit Stellplatznachweis angegeben werden. Dieser muss sich in der Gemeinde befinden, in welcher auch das Gewerbe ausgeübt werden soll.

Nach Vorlage aller Unterlagen beginnt ein Anhörungsverfahren. Hierbei werden die beteiligten Stellen (IHK, Verkehrsverband & BG Verkehr etc.) gehört. 

Sollten keine negativen Tatsachen bekannt werden, prüft die Gemeinde den Bedarf einer weiteren Konzession (NUR bei Taxi) in der Sitzgemeinde des Unternehmens. Sollte kein Bedarf bestehen, erhalten sie die Möglichkeit in einer Warteliste aufgenommen zu werden. 

Fahrzeuge

Die für diese Personenbeförderungen eingesetzten Fahrzeuge müssen besonders ausgerüstet sein (Alarmanlage, Fahrpreisanzeiger oder Wegstreckenzähler), unterliegen einer einjährigen Hauptuntersuchung und müssen besonders für diesen Zweck versichert sein.

Zu beachten ist, dass diese Genehmigung nicht dazu berechtigt, gleichzeitig diese Fahrzeuge auch selbst zu führen. Dazu bedarf es einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Kosten

Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 EUR - 500,00 EUR.

Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

Antragsstellung über unseren Online-Dienst

Leistungen der Straßenverkehrsbehörde

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