Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umgang mit Tieren in Frankenthal. Im Besonderen geht es um Verhalten und Rücksichtnahme gegenüber Wildtieren oder artgeschützten Tieren. Außerdem informieren wir über Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung.
Die Informationen werden in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde fortwährend ergänzt.
Katzenschutzverordnung
Katzen mit unkontrolliertem Freilauf stellen eine große Herausforderung für den Tierschutz dar. Um das Leben und Wohlbefinden freilebender Katzen zu schützen, gilt in Frankenthal die Katzenschutzverordnung (KatzenSchuVO). Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu verhindern und damit Leiden durch Krankheiten, Verletzungen oder Unterernährung zu reduzieren.
In Zusammenarbeit mit dem Frankenthaler Tierschutzverein hat die Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung erlassen, die am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Rattenpopulationen
Halten Sie das Grundstück sauber. Leicht erreichbare Tränken und Nahrungsquellen wie verstreutes Brot, offener Müll bzw. offene Müllbehälter mit Nahrungsabfällen, Tier- bzw. Vogelfutter etc., möglichst entfernen oder für Nager unzugänglich machen, z B. den Deckel geschlossen halten.
Entsorgen Sie Ihren Müll ordnungsgemäß, Müllansammlungen jeder Art fördern die Ansiedlung von Ungeziefer und Schädlingen.
Schneiden Sie in Ihrem Garten regelmäßig die Vegetation zurück, besonders in unmittelbarer Nähe von Gebäuden.
Bieten Sie den Schädlingen auch keine Unterschlupfmöglichkeiten in Ihrem Außenbereich/Garten. Neben den regelmäßigen Bewuchsrückschnitten sollten Sie Bauschutt und Paneelen ordnungsgemäß entsorgen oder zumindest für Schädlinge unzugänglich im Außenbereich lagern.
Füttern Sie keine Tauben, denn Lebensmittelreste ziehen neben Tauben auch Ratten an. Im öffentlichen Bereich ist das Füttern ohnehin gemäß der städtischen Gefahrenabwehrverordnung (GAVO) verboten, wobei eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auch im privaten Bereich, wie dem eigenen Garten oder Balkon, bitten wir eindringlich, keine Tauben zu Füttern.
Vogelfutter sollte für die Singvögel in der Weise angeboten werden, dass Ratten oder andere Schadnager sowie Tauben nicht ebenfalls davon profitieren!
Entsorgen Sie keine Lebensmittelreste in die Kanalisation, nutzen Sie stattdessen die Biotonne.
Machen Sie möglichst Öffnungen zum Innenbereich von Gebäuden wie Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc., für Nagetiere unzugänglich oder verschließen Sie diese.
Baulich bedingt kann für ein WC-Abflussrohr die Montage einer Absperrklappe sinnvoll sein, weil diese nur in Abflussrichtung aufgeht und das Eindringen von Ratten verhindert.
Schnaken
Frankenthal ist Teil der KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage) e.V., der sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein der Bekämpfung der "Schnakenplage" verschrieben hat. Hauptsächlich betrifft diese Eindämmung bestimmte Auwald-Stechmückenarten („Rheinschnaken“).
Auch privat können Sie Stechmücken in Regentonnen und Gartenteichen bekämpfen.
Vom 1. März bis 30. September erstreckt sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz die Vogelschutzzeit. Innerhalb dieses Zeitraums sind Schnitt und Fällarbeiten an Hecken, Sträuchern und Gehölzen verboten. Dadurch sollen Brut-, Nist-, und Lebensstätten von Vögeln und Kleintieren geschützt werden.
Maßnahmen, die zum Beispiel wegen einer geplanten, genehmigten Baumaßnahme erforderlich werden oder der Herstellung der Verkehrssicherheit dienen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, wobei der Nachweis der artenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der Maßnahme zu führen ist.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich, solange es sich um Maßnahmen handelt, die den Zuwachs begrenzen. Das sogenannte „Auf den Stock setzen“ ist weder ein schonender Pflegeschnitt noch Formschnitt, auch die Rodung ist somit nicht zulässig.
Vor allen Schnittmaßnahmen ist das Gehölz oder die Hecke auf Nester zu prüfen, also der Artenschutz grundsätzlich zu beachten.
Wenn Sie während des Schutzzeitraumes einen Baum fällen müssen, können Sie hierfür einen Antrag stellen:
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Asiatische Tigermücke
Die ursprünglich aus Südostasien stammende Asiatische Tigermücke wird durch den globalen Reise- und Handelsverkehr bereits seit Jahrzehnten weltweit verbreitet und trifft mittlerweile auch in Deutschland durch mildere Temperaturen auf einen geeigneten Lebensraum.
Wird sie nicht bekämpft, kann sie sich in klimatisch begünstigten Regionen (wie der Oberrheinebene) in den Sommermonaten stark vermehren und zu einer regelrechten Plage werden.Darüber hinaus stellt sie ein Gesundheitsrisiko dar, denn sie ist in der Lage eine Vielzahl von Krankheitserregern wie z. B. das Dengue-, Zika-, Chikungunya- und das Westnil-Virus auf den Menschen zu übertragen.
In Absprache mit der Stadtverwaltung ruft die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e. V. (KABS e. V.) alle Bürger auf, verdächtige Stechmücken zu melden.
Die ursprünglich aus Südostasien stammende Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit Jahren in Europa aus und wurde auch in Frankenthal festgestellt. In Westdeutschland gilt die Art bereits als etabliert und dehnt ihr Verbreitungsgebiet weiter aus.
Für die Bevölkerung besteht keine besondere Gefahr. Die Asiatische Hornisse ist nicht aggressiver als die heimische Europäische Hornisse.
Wer eine Asiatische Hornisse entdeckt, sollte zunächst eine sichere Bestimmung vornehmen. Anschließend kann die Sichtung über ein Portal gemeldet werden.
Das im Jahr 2021 gegründete Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) wurde als zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Luchs und Wolf geschaffen. Informationen zum Wolfs- und Luchs-Management, zu Herdenschutzmaßnahmen und Präventionsförderung für das Land Rheinland-Pfalz finden Sie dort.