Amtsvormund und Amtsbeistandschaften

Amtsvormund und Amtsbeistandschaften

Die Beistandschaft umfasst die Aufgabenbereiche "Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes". Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Servicebereich Familie, Jugend und Soziales im Rathaus, Zimmer 231 oder 233. 

Weitere Informationen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Die Beistandschaft" entnehmen.

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt ein, wenn die Mutter bei der Geburt des Kindes minderjährig und nicht verheiratet ist. 

Eine bestellte Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft tritt durch Beschluss des Amtsgerichtes ein.

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Öffnungszeiten

Montag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

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Donnerstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

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Sonntaggeschlossen

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.